Zulässiges Gesamtgewicht Eicher EKL15/II

  • Einen schönen Sonntag in die Traktorgemeinde!
    Ich bin dabei, alle Informationen für eine Zulassung meines EKL15/II in Österreich zusammenzutragen, da ich leider keine Papiere dazu mitbekommen habe.
    Dabei ist mir heute etwas aufgefallen...

    Laut Werksauftrag ist mein Traktor ein EKL15/b4, ausgeliefert im jänner 1955.
    Auf der Plakette auf der Motorhaube wird das auch so ausgewiesen...
    [Blockierte Grafik: https://picload.org/image/dggwldla/img_0130.jpg]

    Daraus geht hervor, dass mein Traktor ein zulässiges Gesamtgewicht von 1450 kg hat. Bei einem Eigengewicht von 1300 kg und eigentlich möglichen drei Sitzplätzen eine enge Sache. :roll:
    Daher bin ich im Web auf Suche gegangen und habe nach Eicher EKL15/II gesucht. Da kommt man recht schnell zu einer Seite, wo man zu allen möglichen Traktoren Infos findet. Dort steht, dass der EKL15/II ein Eigengewicht von 1360 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg hat. :o
    Das hat mir keine Ruhe gelassen und ich bin weiter auf Suche gegangen...

    Siehe da, in der Kleinausgabe der eletronischen Bucht wird gerade in Thannhausen ein EKL15/II zum Verkauf angeboten, der ebenfalls BJ 1955 ist und von der Fabrikationsnummer gerade knappe 1500 Stück nach meinem gebaut wurde.
    Als Typbezeichnung steht auf der Plakette EKL15/IIg
    [Blockierte Grafik: https://picload.org/image/dggwldll/ekl15-2-g-1955_1.jpg]
    (CR https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/eich…542207-276-6714)

    ...und interessanterweise ein Eigengewicht von 1360 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg.

    Der Unterschied zwischen meinem und dem Thannhausen-Traktor ist somit nur die Reifengröße der Erstausstattung?
    Kann das den Unterschied im Gesamtgewicht ausmachen?
    Hat jemand am Traktorhof Infos zu dem Anstieg der Gewichtsangaben im Verlauf des Jahres 1955?

    Beste Grüße,
    Sam

    Eicher ES201(+ ein bisserl 202), EKL15/II, ED310f, EM200L, EM200b, EM295g, EM300d, EM300

  • Öhm, evtl. könnte es ja auch dran liegen, ob ein Kraftheber verbaut ist oder nicht? Daran schonmal gedacht? Es gab beim EKL15 auch zweierlei Vorderachsen, einmal eine Starre & wiederrum die gefederte Vorderachse. Ebenso gab es ja auch verschiedene Bereifungsausführungen für die Hinterachse.

    Mfg Tobi

    „Der Bauer träumt – wenn doch oh Herr, mein Fendt ein guter Eicher wär!“

  • Hallo Tobi,
    dass durch Anbauteile das Leergewicht steigen kann ist mir schon klar.
    Aber dass dadurch das zulässige Gesamtgewicht auch raufgehen soll ist für mich nicht logisch. Da müsste es dann am Traktorkörper Verstärkungen geben.

    ich habe mir das Bucht-Angebot wirklich genau angesehen; die Vorderachse z.Bsp. kann es schon mal nicht sein, da sowohl auf meinem als auch auf dem elektronische Bucht-Traktor eine Blattfederachse drauf ist. Beide haben zudem keine Hydraulik.
    Daher optisch für mich nicht nachvollziehbar.

    Beste Grüße,
    Sam

    Eicher ES201(+ ein bisserl 202), EKL15/II, ED310f, EM200L, EM200b, EM295g, EM300d, EM300

  • Hallo,

    Heute ist es so dass beim Leergewicht eines KFZ ein Fahrer mit 75 KG inbegriffen ist, ob es damals auch schon so war weiß ich nicht. Wenn ja, dann geht es nur noch um 2 Personen, mit je 75 KG käme das hin, obwohl wahrscheinlich niemand auf die Idee kommt den Traktor nachzuwiegen ob er überladen sein könnte mit 3 Personen.

    Wenn du ihn zum Arbeiten einsetzen würdest wäre das eher ein Problem, da die Stützlast von Einachsanhängern (mit Zugöse, nicht Kugelkupplung) diesen Wert schnell überschreiten kann, wobei ich auch da denke dass wenn der Anhänger nicht offensichtlich zu groß ist wahrscheinlich niemand so was nachwiegt.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Aber so wie Tobi meinte könnte es schon sein, dass je nach Austattung die zGG höher war, da z.B. mit Kraftheber ja auch mehr "zugeladen" werden könnte.
    Eine höhere zGG hat dann auch eine höhere KFZ-Steuer zur Folge, vielleicht war das damals auch schon der Grund diese niedrig zu halten.

    Wenn du mit dem TÜV (oder was auch immer in Ö ;)) sprichst und ihm anhand von Teilelisten o.ä. zeigst, dass es keine "Verstärkungsmaßnahmen" gab kann man ihn evtl. ja auch Auflasten, sofern die Reifen eine entpsrechende Tragfähigkeit haben.

    Gruß,
    Andi

  • Hallo Simon und Andi,
    danke für eure Infos. Das mit dem höhere zGG -> höhere Steuer und umgekehrt kann ich mir vorstellen (wenn dem so in D wirklich war/ist). Ich werde das mit dem Ziviltechniker meines Vertrauens :) einmal durchgehen.

    Beste Grüße,
    Sam

    Eicher ES201(+ ein bisserl 202), EKL15/II, ED310f, EM200L, EM200b, EM295g, EM300d, EM300

  • Hallo,

    Das mit der KFZ-Steuer war (und ist) bei landwirtsch. Betrieben zumindest in D kein Problem, da diese ja über das grüne Kennzeichen befreit sind. Ob es in Österreich so was auch gibt weiß ich leider nicht.

    @ Sam 67: Für was soll der Eicher denn später genutzt werden? Wenn er zum gemütlich Spazierenfahren hergerichtet wird dürfte das niedrige Gesamtgewicht wie squiddi schon schrieb eher ein Vorteil sein, da er dann in der Steuer billiger ist.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Guten morgen Simon,
    Diese Differenzierung zwischen landwirtschaftlicher Betriebs- und 'Privat'-Nutzung gibt es in Österreich nicht. Wir bezahlen die KfZ-Steuer aufgrund PS-Kategorisierung (wie bei den Autos).

    Aber der Hint ist gut! Nachdem ich meiner Frau versprochen habe, dass ich den Traktor nach der Restaurierung wieder verkaufen werde, sollte ich das berücksichtigen. ;)

    Beste Grüße,
    Sam

    Eicher ES201(+ ein bisserl 202), EKL15/II, ED310f, EM200L, EM200b, EM295g, EM300d, EM300

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