Einen schönen Sonntag in die Traktorgemeinde!
Ich bin dabei, alle Informationen für eine Zulassung meines EKL15/II in Österreich zusammenzutragen, da ich leider keine Papiere dazu mitbekommen habe.
Dabei ist mir heute etwas aufgefallen...
Laut Werksauftrag ist mein Traktor ein EKL15/b4, ausgeliefert im jänner 1955.
Auf der Plakette auf der Motorhaube wird das auch so ausgewiesen...
[Blockierte Grafik: https://picload.org/image/dggwldla/img_0130.jpg]
Daraus geht hervor, dass mein Traktor ein zulässiges Gesamtgewicht von 1450 kg hat. Bei einem Eigengewicht von 1300 kg und eigentlich möglichen drei Sitzplätzen eine enge Sache.
Daher bin ich im Web auf Suche gegangen und habe nach Eicher EKL15/II gesucht. Da kommt man recht schnell zu einer Seite, wo man zu allen möglichen Traktoren Infos findet. Dort steht, dass der EKL15/II ein Eigengewicht von 1360 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg hat.
Das hat mir keine Ruhe gelassen und ich bin weiter auf Suche gegangen...
Siehe da, in der Kleinausgabe der eletronischen Bucht wird gerade in Thannhausen ein EKL15/II zum Verkauf angeboten, der ebenfalls BJ 1955 ist und von der Fabrikationsnummer gerade knappe 1500 Stück nach meinem gebaut wurde.
Als Typbezeichnung steht auf der Plakette EKL15/IIg
[Blockierte Grafik: https://picload.org/image/dggwldll/ekl15-2-g-1955_1.jpg]
(CR https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/eich…542207-276-6714)
...und interessanterweise ein Eigengewicht von 1360 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg.
Der Unterschied zwischen meinem und dem Thannhausen-Traktor ist somit nur die Reifengröße der Erstausstattung?
Kann das den Unterschied im Gesamtgewicht ausmachen?
Hat jemand am Traktorhof Infos zu dem Anstieg der Gewichtsangaben im Verlauf des Jahres 1955?
Beste Grüße,
Sam