• Hallo,

    als Forum-Neuling stelle ich euch hier meinen Güldner AK-8, 14 PS, Baujahr 59, vor.
    Erworben habe ich ihn 2000 von einem Spezi, der alte Trecker in Süddeutschland ausfindig macht und in Sachsen weiterverkauft. Zum damals umgerechneten Preis von 990,-€!!

    Euphorisch wie ich war, legte ich schnell mit der Restaurierung los, ohne jedoch Fotos vom Ist-Zustand gemacht zu haben... :roll:
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    Der Kaufzustand war aber sehr gut:
    - wenig Rost, überwiegend an den Kotflügeln
    - Reifen vorn neu, hinten min. 80%
    - Getriebe top
    - Motor 1a
    - Lenkung kaum Spiel
    - Optik altersentsprechend
    - Details wie Embleyme und Zierleisten vorhanden
    - Kupplung in den 80ern erneuert
    - Elektrik komplett
    - minimaler Ölverlust nach längerer Beanspruchung (wird noch behoben)
    - Seitenmähwerk, an dem nur die Treibstange fehlte
    - nur der Sitz wurde vom Vorbesitzer gewechselt und selbst kreiert
    :o

    Der Schwerpunkt lag also an der Optik, der Wiederherstellung der Funktionen, einem "großen Service" und der Konservierung. Da leider keine Originalpapiere mehr vorhanden waren, ließ ich mir von einem Dekra-Gutachter, anhand gesammelter Daten, neue austellen. Es müssen so um die 130,- DM gewesen sein.

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    Das Hufeisen soll hier ein Loch im Grill überdecken...

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    (Einziges Rostloch im Kotflügel links wurde von unten mit Unterbodenspray behandelt (wie auch die andern drei Flügel) und oben mit einer Sitzmatte, Art Fußmatte, abgedeckt)

    Auf einem Treckertreffen fand ich bei diesem Händler http://www.sams-treckershop.de/Home.htm [b]das passende Handbuch
    als gebundene Kopie in guter Aufmachung. Voller technischer Daten und Wartungsintervallen.
    Nicht original am Güldner sind/ waren die Treibstange am Seitenmähwerk und der Sitz mit Halterung. Dies möchte ich unbedingt ändern und suche hier im Forum noch die entscheidende Hilfe. Die Treibstange kann ich selber anfertigen - das Eschenholz bekomme ich von meinem Tischlerfreund, nur die Kugelpfannen und das Wellenlager werd ich mir neu besorgen, bzw. müssen. Viel Zubehör habe ich bereits bei http://www.granit-parts.com/opencms/WF/web/de gefunden, was bei Landmaschinenhändlern vertrieben wird.

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    Aufwendiger wird der Sitzumbau. Mein Ziel ist ein gededertes Stahl-U (auf der Seite :wink: mit richtiger Sitzschale. Hier die momentane Halterung:
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    Alle Riffelbleche wurden erfolgreich mit Hammerit behandelt, was nach 10 Jahren noch sehr gut hält!!

    Ich freu mich schon auf eure Tipps und Hilfen für meine zwei "offnen Baustellen"!

    Gregor

    "lieber beneidet als bedauert..."

    Einmal editiert, zuletzt von Richard (10. Juni 2012 um 22:05) aus folgendem Grund: Irrtümliche Passage auf Wunsch des Mitgliedes gelöscht

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Alles was unter 20 Km/h in den Papieren steht, benötigt kein Kennzeichen, sondern nur die Anschrift des Halters sichtbar vorn links am Fahrzeug. Deshalb der Aufkleber an der Haube, der aber unbedingt mal professionell gestaltet werden muss... :lol:
    Eine Kopie dieser Gestztesreglung habe ich desahlb einstecken, weiß aber mitlerweile nicht, ob es noch so zulässig ist. Zumal er derzeit nicht versichert ist.

    Da bist du aber an eine Pfeife geraten, Mann mann mann!! Dass sowas frei in Zulassungsämtern herumlaufen darf!
    Da ich kaum glaube, dass in Sachsen andere Gesetzte als im Rest der BRD gelten, bist du damit höchst illegal unterwegs!
    Da bin ich mal sehr gespannt, wo du mir den Gesetztestext zeigen kannst. Fraglich ist nur, wieso bislang nur du auf diese anscheinend so einfache und kostengünstige Lösung gekommen bist. :roll: Das Problem haben immerhin viele tausend Oldtimerbesitzer in Deutschland.
    Lies dir die Texte nochmal genau durch, da hast du flüchtiges Lesen mit Wunschdenken verbunden und bist gewaltig auf den Holzweg geraten!

    Richtig ist, das (Auszug aus der StVZO):

    Zitat

    § 64b Kennzeichnung.

    An jedem Gespannfahrzeug - ausgenommen Kutschwagen, Personenschlitten und fahrbare land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte - müssen auf der linken Seite Vorname, Zuname und Wohnort (Firma und Sitz) des Besitzers in unverwischbarer Schrift deutlich angegeben sein.


    http://www.stvzo.de/stvzo/B6.htm#63
    So wie du deinen Schlepper derzeit fährst, behandelst du ihn wie einen landwirtschaftlichen Anhänger (Gespannfahrzeug). Zulassungsfrei, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und mit Namensschild an der linken Seite. Dein Schlepper ist aber kein Anhänger!
    Richtig ist, dass du bei einer selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine keine Zulassung brauchst, noch nicht einmal deinen Namen auf der Seite.
    Dein Schlepper ist aber in keinem Fall eine solche Arbeitsmaschine! Dazu bräuchtest du eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) vom Hersteller für den Güldner, die eben das zum Inhalt hat.
    Dein Schlepper ist aber eine landwirtschaftliche Zugmaschine und damit zulassungs- und besteuerungspflichtig wie jeder andere auch!!

    Zudem: Fahren ohne Versicherung ist fahrlässig und in höchstem Maße unverantwortlich gegenüber sich selbst und den Mitmenschen.

    Nutze mal diese Links und liest dir die Themen mal gründlich durch. Dann dürfte dir auch klar werden, dass das mit der Hobby-Landwirtschaft und der legalen Nutzung des Schleppers nicht so ganz einfach ist!

    http://www.traktorhof.com/forum/viewforum.php?f=39
    http://www.traktorhof.com/forum/viewtopi…ilit=+Zulassung

    mit freundlichen Grüßen
    GTfan

  • Hier gings mir viel mehr um die Zeit vor zehn Jahren!! Ich fahr nicht unversichert herum - keine Sorge. Wußte ja nicht, das ich solche Reaktionen auslöse, aber den Schriebs vom Zulassungsamt müsste ich mal einscannen... Hab ich mir ja nicht ausgedacht, zu mal ich mit dem Wunsch nach einem Kennzeichen hinging. Aber egal - hätte nun Hilfe bezüglich des Sitzes gewünscht, oder eine Meinung zum Gefährt.
    Gruß

    Gregor

    "lieber beneidet als bedauert..."

    • Offizieller Beitrag

    moin,

    sei mir nicht böse, dass ich in dem Moment nichts zu dem Schlepper gesagt hab. Mir war es wichtiger, die rechtliche Lage klar zu stellen, da sich für deine Schilderungen wirklich keine Grundlage finden lassen. Wenn das Landratsamt das so ausgestellt hat, würde mich mal das Verfahren im Schadensfall interessieren. Du bist dann eigentlich auf der sicheren Seite, da du es schriftlich hast.
    Aber wenn das Landratsamt einen Schrieb ausstellt, der nicht STVZO-Konform ist, möchte ich nicht zwischen den Fronten stehen. Das kann mächtigen Ärger geben!
    Davor wollte ich dich und andere schützen.

    Der Schlepper selbst sieht gut aus, keine Hochglanz-Restauration (das soll keine Wertung sein!), aber soweit zu erkennen und beschrieben gründlich und sorgfältig gearbeitet.
    Zum Sitz, was willst du hören? Er ist sicherlich schöner für den Rücken als fürs Auge und erfüllt damit seinen ureigenen Zweck vollkommen. Wenn es dir gefällt ist es doch gut.

    mfg
    GTfan

  • Hallo,

    vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich suche einen dem Original wenigstens ähnlich aussehenden Sitz, aber noch eher eine Federung, was ja ein Federstahlbogen sein kann.
    Sitzschalen findet man ja auch neu...
    Und die Optik ist nach 10 Jahren wieder mal aufzuhübschen. Dann auch professioneller.

    Gregor

    "lieber beneidet als bedauert..."

  • So - nach dem ich noch mal in Ruhe geschaut habe, nun folgende Details bezüglich Zulassung.
    Von der Dekra habe ich mir einen neuen Brief ausstellen, bzw. ein Gutachten machen lassen, weil ja die Originalpapiere weg waren.
    Damit wurde mir bei der Zulassungsstelle eine (zulassungsfreie) Betriebserlaubnis für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ausgestellt - und das auf deren Empfehlung, weil der Trecker mit nur 18 km/h eingetragen wurde. Die Kennzeichnung vorn links habe ich wie oben (im Gesetzesauszug) beschrieben angebracht.

    Die Betriebserlaubnis sieht aus wie ein typ. Fahrzeugschein mit all den wichtigen Daten des Schleppers.

    Gregor

    "lieber beneidet als bedauert..."

    • Offizieller Beitrag

    Ich staune weiterhin...
    Aber wenn du es jetzt schwarz auf weiß hast, kannst du dir recht sicher sein. Im Rest der Republik wäre das nicht möglich!

    Aber Vorsicht:
    Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist normalerweise lediglich in der Landwirtschaft oder im Baugewerbe bekannt und darf auch nur innerhalb solcher Nutzung auf öffentlicher Straße bewegt werden.
    Außerdem ist sie mit Geräten ausgestattet, die die Durchführung entsprechender Arbeiten ermöglichen, diese sollten in der Regel sogar fest mit der Arbeitsmaschine verbunden sein.
    Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darf auch ausdrücklich nicht als Zugmaschine verwendet werden, ein etwaiges Zugmaul dient nur zur Beförderung für die Durchführung der Arbeiten erforderlicher Utensilien.

    Außerdem verstehe ich nicht, dass die Zulassungsstelle nicht einfach mal in ihre Datenbank geguckt hat und die vorhandene Typgenehmigung für den Güldner als Zugmaschine gefunden hat.
    Und eine Zugmaschine ist wie oben erläutert etwas ganz anderes als eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.

    mfg
    GTfan

  • ich kenn auch jemand der an seinen hanomag eine kreissäge an er hydraulik verschweißt hat. er hat damit auch eine bescheinigung für eine selbstfahrende arbeitsmaschine bekommen.
    allerdings ist sowas ein zweischneidiges schwert und er wurde ständig von der polizei angehalten und das war denen auch ein dorn im auge, dann hat er das rückgängig gemacht und ihn normal zugelassen.

    ich verstehe auch nicht wieso dein güldner eine selbstfahrende arbeitsmaschine sein soll???
    das ist laut typengenehmigung eine zugmaschiene/ackerschlepper und muss somit ein amtliches kennzeichen tragen und eine versicherung besitzen. wenn du keine landwirtschaft oder ähnliches hast mußt du auch steuern zahlen die pro 100kg berechnet werden.
    auch wenn du einen wisch vom amt hast ist es trotzdem verkehrt!!!
    je nachdem was da passiert bzw an wen du gerätst kann das mächtig ärger geben, mir wäre das echt zu gefährlich.
    ist genau wie mit den leuten die mit 6km schild durch die gegend fahren und das ding läuft trotzdem 20km.
    im zweifelsfall könnte die versicherung im schadensfall den versicherungsschutz verwähren da dein fahrzeug falsch versichert ist, ähnlich wie wenn bauteile verbaut werden die nicht zugelassen bzw eingetragen sind.

    mein TIP: geh auf die zulassungsstelle und rede mit denen das dein traktor zugelassen sein muss um am öfftentlich verkehr teilzunehmen.

    dein güldner muss schon seit erstzulassung ganz normal zugelassen werden. :)

    • Offizieller Beitrag

    moin,

    hauptsächlicher Problempunkt ist hier die Kfz-Steuer.
    Die Beamten der Zulassungsstelle bezeugen im Zweifel, dass sie ja nicht wussten, dass das Teil nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Und abseits dieser Nutzung ist es im Grunde Steuerhinterziehung!

    Nächstes Problem, die Versicherung, genau.
    Derzeit würde das Teil unter die Haftpflichtversicherung fallen. Hast du schonmal nachgefragt, ob dort selbstfahrende Arbeitsmaschinen berücksichtigt sind?
    Bei mir wurde es nochmal ausdrücklich in den Vertrag geschrieben, somit bin ich zumindest soweit auf der sicheren Seite. Bleibt das oben geschilderte Problem.

    Ausnahme: zu angemeldeten Brauchtumsveranstaltungen dürfen sowohl LoF-Fahrzeuge als auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen legal anreisen.
    Über die Bedingungen hierzu hatte ich vor einiger Zeit schonmal was geschrieben, das müsste sich üer die Suchfunktion noch finden lassen.

    mfg
    GTfan

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