Transportanhänger Holzspalter

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir von einem Freund einen sehr stabilen Transportanhänger für meinen Holzspalter (Posch Hydro 20T) bauen lassen.

    Der Holzspalter wird mittels Hydrazulikstempel gekippt und dann transportiert. So weit funktioniert alles bestens.

    Gezogen wird der Anhänger von meinem Eicher ED 16II (19 Km/h).

    Wie teuer wäre es nun, wenn ich für den Anhänger eine ABE beantragen würde. Bekommt man so etwas abgenommen?

    Da der Anhänger ca. als 2 m lang ist, müsste doch auch eine Beleuchtung hin - oder?

    Nachfolgender Link zeigt einen offiziell vertriebenen Anhänger. Beleuchtung kann ich hier keine erkennen- eine ABE müsste doch besonders in diesem Fall vorhanden sein - oder???

    http://www.scheifele.de/uploads/pics/T…Holzspalter.jpg

    Danke für Eure Antworten!

    Grüße Markus

  • Hallo,

    dass der Anhänger im Bild eine ABE hat glaube ich nicht.

    - Keine Beleuchtung, keine Reflektoren, das geht offiziell nach Gesetz gar nicht

    - Die Zugöse ist selbergemacht, aber Verbindungseinrichtungen müssen ein Prüfzeichen haben, und das hat dieses Stück Flacheisen mit Loch bestimmt nicht.

    Ich will jetzt nicht sagen dass der Anhänger schlecht gemacht ist. Für deutsche Straßen ist der aber denke ich nicht offiziell zugelassen.

    Eine Einzelabnahme kostet beim TÜV 150 €.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Hallo,

    Für eine erfolgreiche ABE muss der Anhänger dann die Kriterien erfüllen, z.B.

    Beleuchtung mit Bremslicht, Schlusslicht und Blinker (Nebelschlussleuchte nur bei PKW-Anhängern über 25 km/h vorgeschrieben, Rückfahrlicht nur bei LKW-Anhängern gesetzlich erforderlich)

    Reflektoren hinten rot Dreieckig, seitlich gelb (Form egal) und vorne Weiß (Form egal)
    ab einer Gesamtbreite von 2,10 m muss der Anhänger seitlich Begrenzungsleuchten haben
    Es gibt auch Rückleuchten die den Reflektor bereits integriert haben

    Die Achse solllte möglichst nicht mit dem Rahmen verschweißt sein sondern geschraubt sein
    (Achsen haben eine Baumusterprüfung, und dürfen nicht verändert werden (kein Schweißen oder Löcher bohren). Deshalb sollten sie verschraubt werden.

    Die Zugöse (oder Kugelkupplung) sollte eine richtige gekaufte mit Prüfzeichen sein und nicht selbergemacht wie beim anderen Anhänger

    direkt außen sollten möglichst keine scharfkantigen Teile sein

    bei gebremsten Anhängern ist eine sog. Bremszuordnungsberechnung erforderlich, die macht der Hersteller der Achse (fällt bei ungebremsten Anhängern weg)

    gebremste Anhänger müssen 2 Unterlegkeile mitführen (bei ungebremsten nicht erforderlich, aber in der Praxis empfehlenswert)

    Wenn das so passt kannst du ein paar Bilder machen und mit denen beim TÜV (muss TÜV sein, die anderen dürfen keine Einzelabnahmen machen) anfragen ob das so in Ordnung ist.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Anmerkung:
    In den alten Bundesländern hat der TÜV die Hoheit für solche Einzelabnahmen, in den Neuen Bundesländern ist es die DEKRA.
    Ansonsten hat Simon meine volle Zustimmung.
    Grundsätzlich sollte man zuvor ein Gespräch über das vorhaben mit dem Prüf-Ing führne, der das Ganze dann auch abnehmen soll...

    Gruß Sven

    Wenn er denn nur laufen würde, der David...

  • Der abgebeldete Anhänger ist vermutlich nur für den Innerbetrieblichen Verkehr gedacht.
    Es gibt verschiedene Datenblätter beim Tüv, unter anderem auch zum Anhängerbau, dort sind die üblichen Kleinigkeite, wie Beleuchtung, Erforderliche Prüfzeichen, Maße, Bremse, Beleuchtung, Radabdeckungen, Gewichte, Radlasten, Stützlast etc festgehalten.
    Der einfachste Weg ist es, zumindest beim nächsten Anhänger vorher mit dem zusändigem Ingeneur zu reden ( im Idealfall mit dem , welcher auch die Abnahme macht )
    Grundsätzlich müssen Achsteile, Bremsen, und Zügösen entsprechende Prüfzeichen haben, es gibt ältere Anhänger bei denen es anders ist, diese haben bei vorhandener Betriebserlaubnis auch Bestandsschutz, neue Anhänger, bzw, welche die zum ersten mal abgenommen werden müsse oben genannte Regularien erfüllen.
    Die Jungs sind dann echt umgänglich.
    Ich habe einige Pkw Anhänger selber gefertigt und anschließend Problemlos abgenommen bekommen. Die Rahmen waren auch komplette Eigenbauten, ab und zu möchte ein Ingeneur auch mal Schweißzeugnisse sehen.
    Es gibt gewisse Ermessensspielräume, aber vorher reden hilft oft.
    Und wenn jemand einen Ermessenspielraum gut ausreizen konnte, sollte er damit nicht unötig Werbung machen, oder zum Tüv rennen und sagen mein Kumpel hat aber...stehen einige Ingeneure nicht so drauf.
    Das Verfahren zur Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis ist aber ähnlich.
    Mfg Holger

    Wer braucht einen Originalzustand, meine Schlepper haben gewachsene Patina :trecker7:

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