Ab wieviel Jahren Motorsägenschein?

  • Hallo
    Wisst ihr ab welchen Alter man den Motorsägenschein machen kann? :?:
    Bei uns wird ein Kurs angeboten und ich soll mich und meinen Vater anmelden ich soll, muss langsam meinen Vater ablösen und legal zusägen is doch besser
    MfG
    Lennart

  • Hallo, also denn Schein kannst du normalerweise ab 16Jahren absolvieren. Zumindest weiß ich das vom Maschinenring da ich ihn auch machen will.
    Gruß Micha

    Grüße der Michel

    Unsere Fahrzeuge:

    - IHC 745 XL
    - Kramer KL 300
    - Kramer KA/K 15
    - Allgaier A 111
    - Atlas "Claas" AR50
    - Fahr M 750/770

  • Nix zu danken. Geb gerne Auskunft wenn ich Bescheid weiß.
    Gruß Michael

    Grüße der Michel

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    • Offizieller Beitrag

    Ich halte das für ein Gerücht. Es hat mich zwar nur am Rande interessiert, aber auf meinem Lehrgang letzten Dezember war von 18 Jahren die Rede. Interessant fand ich, daß auch jüngere Forst-Azubis nur in Anwesenheit ihres Meisters fällen dürfen.

    Als Privatmann geht mir die BG sonstwo vorbei, aber ich denke, für Euch dürfte das sehr wohl relevant sein. Fragt doch mal dort nach. Ein Schein von einem Aushilfsholzer der Ortsteilrechtlergemeinschaft muß ja nicht zwingend zum Bestehen des Versicherungsschutzes führen.

    Den Wisch, den mir das bayerische Staatsforstamt ausgestellt hat, hätt ich selber auf dem PC schöner hingekriegt.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • In BW darf man auch erst mit 18 den Schein machen, spaßeshalber hab ich trotzdem mal an dem Kurs teilgenommen (ohne Gebühr- kenne den Leiter) und kann nur sagen dass es zum einen lustig und vorallem sehr Hilfreich ist.

    ( Wobei ich auch ein kl. schwarz Fäller bin ;) )

    LG
    Jonas

    Fendt Fix 2
    Hanomag Brillant 600
    Fendt Dieselross F 12 GH

    Bin sehr interessiert an Schleppern schweizer Fabrikat!
    Bitte alles Anbieten!

    • Offizieller Beitrag

    Das ändert aber an Deinem Alter nix ;)

    Auf eigenem Privatgrund (zu klein für lof/BG-Mitgliedschaft) ist der Schein auch nicht erforderlich. Gehst Du (natürlich mit entsprechender Erlaubnis) in einen öffentlichen Wald, brauchst Du ihn heutzutage fast überall.

    Gruß
    Michael

  • Servus,

    am Besten, du fragst mal bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) nach, die können dir sicher weiterhelfen. Ich hab damals bei einem speziellen Anfängerkurs für Jugendliche mitgemacht, ein Tag Theorie, ein Tag Praxis, das war sehr gut und lehrreich. Außerdem bieten die auch Seilwindenkurse usw. an. Schadet nicht, wenn man das mal gehört hat.
    Ist jedenfalls besser als einfach drauflossägen. Seitdem der Leiter uns dort Bilder gezeigt hat, weiß ich auch, warum man unbedingt beim Sägen einen Helm aufhaben sollte...

    Gruß

    Markus

    Gruß

    Markus

  • Hallo, ich hab immer Helm und schnittschutzhose an den Helm auch bei liegendem Holtz, seit ich in der Zeitung gelesen hab, dass einem landwirt die Säge hochgeschnalzt ist und ihm den Schädel gespalten hat, dank Helm hat er knapp überlebt. Erfahrung hab ich nur mit liegendem Holz außerdem nsäg ich nur mit unserer kleinen stihl

  • Mindestalter 18 ist richtig, wie hier schon einige angemerkt haben. Im Rahmen einer Berufsausbilduung geht 16 um den Schein zu machen, aber arbeiten mit der Motorsäge dann trotzdem erst ab 18.

    Helmkombination (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz), Schnittschutzhose UND Schnittschutzstiefel sind keine Schikane der BG sondern wirklich wichtig. Handschuhe etc erwähne ich jetzt nicht extra.

    Zusätzlich zu den Mickeymäusen am Helm empfehle ich meinen Eleven auch immer noch diese Ohropaxähnlichen Dinger in´s Ohr zu tun, zumindest wenn man nicht nur mal eben zwei Schnitte macht sondern länger im Holz ist. Denn bisher läßt sich ein demoliertes Gehör nicht wiederherstellen!!!

    Natürlich ist´s billiger 10,- Praxisgebühr zu zahlen anstatt der ganzen Sicherheitsausrüstung... Aber so´n Schnitt im Bein (67% aller Schnitte gehen in´s linke Schienbein, Auskunft der Gartenbau-BG) tut lange weh. Denn die Motorsäge arbeitet eher unsauber und fetzt ruckzuck ein paar Brocken weg. Der Doc muß dann die Wundränder nachschneiden um´s vernähen zu können. Also ist ordentlich Spannung auf dem Schnitt. Daher muß man um so vorsichtiger mit der Wunde sein als es bei kleineren genähten Wunden notwendig ist.

    Ich weiß wovon ich schreibe, leider :D

    Gruß, Andreas

    Mittag ist wenn die Sonne im Süden steht!

    • Offizieller Beitrag

    Schnittschutz-Handschuhe sind von der BG meines Wissens nach auch nicht vorgeschrieben. Die Hände sind ja auch (eigentlich) nicht im Gefahrenbereich. Normale Arbeitshandschuhe tun da ihren Dienst. Ganz ohne Handschuhe würde ich aber nicht arbeiten.

    Gruß
    Michael

  • Selbstverständlich normale Arbeitshandschuhe. Da hab´ ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt.

    Schnittschutzhandschuhe und Schnittschutzjacke oder -stulpen sind für Arbeiten in der Hubarbeitsbühne mit zwei Mann (AS-Baum II).

    Die Arbeitshandschuhe bei der Motorsägenarbeit am Boden (egal ob stehendes oder liegendes Holz) brauchen ja auch nicht vor Schnitten schützen weil beide Hände an der Motorsäge sind :D Ein wenig Restschutz vor Vibrationen, Verbrennung am Auspuff, Verletzung beim Hantieren und Kälte können sie bieten und schützen somit vor der "Weißfingerkrankheit", also der Minderdurchblutung aus der Kombination von Kälte und Vibration.

    Gruß, Andreas

    Mittag ist wenn die Sonne im Süden steht!

  • Zitat von Wameru


    Zusätzlich zu den Mickeymäusen am Helm empfehle ich meinen Eleven auch immer noch diese Ohropaxähnlichen Dinger in´s Ohr zu tun, zumindest wenn man nicht nur mal eben zwei Schnitte macht sondern länger im Holz ist. Denn bisher läßt sich ein demoliertes Gehör nicht wiederherstellen!!!

    Das mag wohl sein, trotzdem ists dämlich, wenn man nicht hört, was außenrum geschieht. Aus diversen Geschichten habe ich gehört, dass sogar Leute überm Sägen bzw. Keilen kommen und fragen, ob sie filmen können.
    Man soll den Achtungs-Ruf setzen, aber wenn jemand um Hilfe schreit hör ichs nicht...Ist auch irgendwie dämlich. Ich finde diese Regelung sollte man nicht verallgemeinern, dass die zu tragen sind (damit meine ich die Mickeymäuse)

    Lehrgang weiß ich von nem Bekannten - ist egal, welches Alter. Unter 16 darfst du halt nur die Theorie mitmachen, welche nicht so wirklich viel ohne Praxis bringt.
    Als ich gefragt habe, bekam ich vom Förster die Auskunft, Ausbildung geht ab 16, Arbeiten mit der Säge normalerweise ab 18, aber so richtig verallgemeinert hat er es nicht.

    Achja, weil ich gelesen habe: Legal sägen...
    Uns wurde gesagt, den Schein braucht man nur, wenn man in öffentlichen Wäldern o.ä. (bsp. in Staatsforst Brennholz selbst schlagen) will. Ansonsten schreibts keiner vor (obwohl es sicher sinnvoll ist, daran teilzunehmen)

  • Hmmm... jetzt müssen wir mal eben unterscheiden wie´s die BG (und somit der Lehrgang) vorsieht und wie´s oft in der Praxis läuft.

    Wenn jemand neben Dir steht während Du sägst und Dich mit Ohrenschützern schützt hat Dein Kollege gepennt. Denn der zweite Mann ist nicht nur wegen der eigenen Sicherheit verpflichtend bei der Motorsägenarbeit sondern hält auch die Passanten während des Fällens etc. aus den Gefahrenbereich. (Mind. zwei Baumlängen bzw. mind 2m vom Motorsägenführer)

    Den Ruf "Achtung" und den Zusatz "Baum fällt" gibt derjenige von sich, der sägt! Und weil alle anderen den Sicherheitsabstand einhalten (bis auf gaaanz wenige Ausnahmen) brauchen die keinen Gehörschutz und hören demzufolge die Warnrufe.

    Zum Thema Hilferuf: Gute Mickey-Mäuse sind (wie auch immer) so gebaut, daß man die menschl. Stimme noch wahrnimmt. Mit zusätzlichen Stöpseln geht auch das flöten. Aber die Säge verstummt immer wieder mal und dann werden die Gehörschützer gelüftet. Außerdem hat man durch die akustische Unterbrechung viel mehr Blickkontakt zueinander. Ich kenne das aus unserem Betrieb in der täglichen (!) Praxis.

    Und die tägliche Praxis zeigt, daß man Hilferufe eher hört wenn man sich das Gehör nicht ruiniert sondern Gehörschutz trägt.

    Alter beim Lehrgang: Auch da habe ich wiedergegeben was die Vorschhriften aussagen. Was der einzelne Lehrgangsleiter macht liegt in seiner Verntwortung.
    Ich persönlich freue mich über JEDEN, der teilnehmen will und sich die 40 Stunden (AS Baum I) antut. Die Sache ist nur die mit der Bescheinigung für´s gewerbliche Sägen. Die gibt´s nicht unter 16 wie oben erwähnt. Und wer die Bescheinigung nicht bekommen kann darf kostenlos zuhören (Meine Meinung)

    Vielleicht sollten wir auch klarstellen, daß es gewaltige Unterschiede gibt ob ich zum Holzwerben mit derr Motorsäge ausschließlich am liegenden Holz arbeite oder ob ich den Lehrgang mache um gewerblich als Profi Präzisionsfällungen (und in der Folge auch Abtragungen etc) mache. Wobei auch das liegende Holz zu oft unterschäätzt wird (Windwurf / unter Spannung).

    Und zum Thema "legal": Erstens gilt wie immer: Wo kein Kläger... und wer was auf seinem privaten Grund macht liegt auch in seiner Verantwortung. Da darf man ja auch mit drei Jahren ohne Führerschein Auto fahren. Erst wenn ´was passiert geht die Fragerei (und Jammerei) los...

    Ich möchte nicht für Verletzung oder Tod eines Familienangehörigen verantwortlich sein. Nicht wegen den Vorschriften, dem Gesetz etc, sondern wegen mir!

    Wie immer gilt: Wir könnten viele Vorschriften streichen wenn der Verstand mehr benutzt würde. Auch der von Spaziergängern. Videos gibt´s eh bei Youtube genug. Verstand hat jeder und benutzen tut nicht weh. :D

    Gruß, Andreas

    Mittag ist wenn die Sonne im Süden steht!

  • Zitat von Wameru

    Und zum Thema "legal": Erstens gilt wie immer: Wo kein Kläger... und wer was auf seinem privaten Grund macht liegt auch in seiner Verantwortung. Da darf man ja auch mit drei Jahren ohne Führerschein Auto fahren. Erst wenn ´was passiert geht die Fragerei (und Jammerei) los...

    Mit dem Auto darf man aber auf dem Privatgrundstück auch nur dann fahren wenn es vom öffentlichen Straßenverkehr baulich abgetrennt ist zb durch einen Zaun,trifft diese oder ähnliche Vorschrift auch auf Privatwald zu?Muss ich dann so fällen das ausgeschlossen ist das auf die angrenzende Wiese die der Gemeinde gehört kein Baum fallen kann?

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Zitat

    Achja, weil ich gelesen habe: Legal sägen...
    Uns wurde gesagt, den Schein braucht man nur, wenn man in öffentlichen Wäldern o.ä. (bsp. in Staatsforst Brennholz selbst schlagen) will. Ansonsten schreibts keiner vor


    Wenn du keinen Sägeschein hast , zahlt die Versicherung nicht bei einem Unfall.
    Ob das jetzt im Wald oder im Garten ist.
    Gruß
    Udo

    • Offizieller Beitrag

    Wer ist denn "die Versicherung"?

    Unfallversicherung, Berufsunfähigkeisversicherung, privat oder über die gesetzliche Rentenversicherungsanstalt?

    Du mußt also erstmal eine Versicherung haben.

    Automatisch versichert bist Du nur bei unselbständiger Tätigkeit über die BG. Wenn Du Dich an die Vorschriften hältst.

    Die Krankenkasse zahlt immer. Aber nur die Krankheitskosten.

    Gruß
    Michael

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