moin
Ich möchte mal wissen , ob jemand bei seinem schlepper ne Anhängelast eingetragen hat ? Bei meinem A3K steht keine drinnen und der Tüv-mensch meinte es wäre von Vorteil eine eingetragen zu haben.
Grüsse
moin
Ich möchte mal wissen , ob jemand bei seinem schlepper ne Anhängelast eingetragen hat ? Bei meinem A3K steht keine drinnen und der Tüv-mensch meinte es wäre von Vorteil eine eingetragen zu haben.
Grüsse
Hallo,
Dein Schlepper ist eine lof Zugmaschine, da werden keine Anhängelasten eingetragen. Die Anhängelast ist allein durch die Motorleistung begrenzt.
Guck Dir das mal durch:
http://www.vautec-nms.de/pdf/LoF_2008.pdf
Gruß
Michael
Hallo,
bei meinem MB-trac ist unter gebremst 22.000 kg eingetragen und unter ungebremst 1.500 kg.
Bei den anderen Schlepper ist aber nichts eingetragen.
Gruß
Matthias
Ist Dein MB-trac nur als "normale" Zugmaschine eingetragen oder als lof?
Hallo Michael,
mittlerweile wieder als Lof, war aber 2005 mal als Zugmaschine - Werksverkehr angemeldet
Gruß
Matthias
Ah, drum.
Der neue John Deere von meinem Nachbar hat ebenfalls nichts im Schein stehen. Die Anhängelasten stehen jedoch in der BTA, 3500kg ungebremst, Gesamtgewicht des Zuges gebremst 32000kg.
Allerdings stelle ich mir die Frage, was das bringen soll, wenn nichts im Fahrzeugschein steht. Zu beachten ist jedenfalls das Typenschild des Zugmauls, da dort oft eine zulässige Anhängelast steht, im Fall des JD dann 15000kg (Obenanhängung), bei meinem 16er 3500kg.
Allerdings ist damit auch schon mehr gezogen worden...
Moin,
wieso "meint" dein TüVer, dass das besser wäre wenn was eingetragen ist??
So ein Quatsch hab Ich selten gehört.
Erstens sollte er wissen, dass bei LoF-Zugmaschinen (auch ohne grünes Kennzeichen bleibt es ja eine "Zugmaschine Ackerschlepper") keine Anhängelasten eingetragen werden.
Und zweitens hast du dann das Problem, dass du dich in jedem Falle an eine evtl. eingetragene Last halten musst. Ansonsten gilt nämlich das was die Anhängevorrichtung und die Motorleistung hergeben.
Eine Überschreitung der eingetragenen Anhängelast um über 10% kostet richtig Geld.
MfG Maxe
ZitatUnd zweitens hast du dann das Problem, dass du dich in jedem Falle an eine evtl. eingetragene Last halten musst
... das muss man auch, wenn Sie nicht im Schein sondern nur auf der Kupplung steht. Das ist auch kein Problem, sondern ein Sicherheitsaspekt.
ZitatAnsonsten gilt nämlich das was die Anhängevorrichtung und die Motorleistung hergeben.
erster Teil (Anhängevorrichtung) ist richtig
zweiter Teil (Motorleistung) ist nicht korrekt
Ausserdem würde dieser Wert kaum von dem in den Papieren abweichen. Der Zusammenhang zwischen Motorleistung und Anhängelast bzw. zul. Ges.-Gew. (8 PS / t) gilt bei LKW, nicht im LoF-Bereich!
ZitatAnhängelast hinter Zugmaschinen
§ 42 StVZO Von den Vorschriften zur Begrenzung der Anhängelast
und Motormindestleistung sind lof Zugmaschinen ausgenommen.
Es ist keine Anhängelast in den Fahrzeugpapieren
vermerkt. Es sei denn, der Hersteller
schreibt eine Begrenzung vor.
Hallo
um das Thema nochmal rauszuholen und vielleicht abzuschliessen . Hab nun folgende Kenntnisse.
Eine Anhängelast und Kennzeichnung der Kupplung ist bis Baujahr 1954 nicht erforderlich. Ab 1954 muss die Kupplung eine Typkennzeichnung haben und ist in den Papieren eingetragenUnd da ist auch die Anhängelast mit von der Motorleistung abhängig.
Habe mir denn auch noch nen festen Kugelkopfhalter mit Kugelkopf eintragen lassen,so dass ich mit nen Pkw-anhänger unbehelligt durch die Lande düsen kann, ohne in einer Konfliktsituation mit der Rennleitung zu kommen.
Als ich mein Gutachten vom Lanz gemacht hatte , hat der Gutachter mir auch ne Anhängekupplung eingetragen . Habe am Schlepper ne UKU (aus DDR) dran . Ne originale war net mehr ,und nen Nachbau ,naja weiss ich net obs hält oder wegbricht wenns belastet wird. Deshalb ne geprüfte und eingetragen -fertig.
Gruss Andre
Moin,
StVZO § 35
Bei Lastkraftwagen sowie Kraftomnibussen einschließlich Gepäckanhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen muß eine Motorleistung von mindestens 5,0 kW, bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Der §42 StVZO
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.
(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
greift hier gar nicht!
hi,
schreib ich doch. schaffts der trekker net,wars zu viel. Die Anhängelast wird durch die motorleistung begrenzt
Andre
In der aktuellen Ausgabe einer Zeitschrift für alte Traktoren wird von einem TÜV-Experten aus dem Rheinland folgendes dazu gesagt:
"Bei Zugmaschinen gibt es keine Angaben zu Anhängelasten, da diese Fahrzeuge zum Ziehen von Lasten gebaut und konstruiert wurden. Entscheidend ist die Anhängekupplung. Auf dem Fabrikschild der AHK findet man Angaben zur Belastung (D-Wert). Der D-Wert ist das Ergebnis der Multiplikation des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhänger, dividiert durch die Summe der beiden zulässigen Gesamtgewichte. Der ungebremste einachsige Anhänger darf max. 3t zulässiges Gesamtgewicht haben, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit kleiner gleich 30 km/h beträgt und eine Bremsverzögerung von 1,5 m/sec² erreicht wird."
Hallo,
Das Problem bei dem D-Wert ist dass höchstens neuere Traktoren Angaben im D-Wert aufweisen, bei den älteren über 20 Jahre (was nicht wirklich alt ist) steht entweder die Anhängelast in KG oder Tonnen oder gar keine Angabe drauf.
Zitat von Deutz 4006Hallo,
Das Problem bei dem D-Wert ist dass höchstens neuere Traktoren Angaben im D-Wert aufweisen, bei den älteren über 20 Jahre (was nicht wirklich alt ist) steht entweder die Anhängelast in KG oder Tonnen oder gar keine Angabe drauf.
Moin Simon,
wo siehst Du das Problem?
entweder ist die Anhängelast durch den D-Wert oder durch die Gewichtsangabe begrenzt.
Steht nichts drauf, ist es nicht begrenzt.
Du wirst es schon merken, wenns dem Schlepper zuviel wird
Hallo,
Da ast du auch wieder recht.
Bei meinem DX steht auf dem Zugmaul eine Anhängelast von 34 t drauf. Der Traktor hat aber nur 60 PS
Real ziehen kann man damit maximal einen 8 t Anhänger
Moin Simon,
ich habe eine Zugmaschine mit 25PS, dazu einen Brief mit einer zulässigen Anhängelast von 37t.
Da sollten 60 Pferde für 34t doch wohl reichen
War zunächst auch verunsichert, da im Schein keine Anhängelasten eingetragen waren.
Dank diesem Thread weiß ich nun mehr.
Aber was darf der Krieger KS 30 A/1 ziehen?
Im Schein ist eine Kupplung Typ M3078 eingetragen aber diese Daten am Trecker zu finden war nicht einfach.
Dann bin ich oben am Zugmaul unter dicken Farbschichten fündig geworden und weiß nun, wo ich dran bin.
Gruß
Heinrich
https://www.pic-upload.de
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!