Und wieder mal eine "rechtliche" Frage von mir ( s.o.).
Wir hatten hier gerade eine hitzige Diskussion...
Bei meinem Eicher gibt es keine eingetragene Anhängelast, daher müsste eigentlich die Regelung mit max. zwei Anhängern und mangels Druckluftanlage damit 2x8t gelten. Das müsste sich dann auch mit der erforderlichen Mindestleistung (meiner hat 45PS) ausgehen.
Und jetzt mal ganz weit weg von Sinn und Unsinn und rein theoretisch:
Brauchen diese Anhänger eine Bremse? Also klar brauchen sie, sonst ist man voll beladen zum letzten Mal Eicher gefahren, aber wo wird denn sowas für LoF auf öffentlichen Straßen geregelt und wie ist diese Regelung?
Es gibt doch sicher auch ältere Miststreuer und Ladewagen die schon eine Typprüfung haben und ungebremst sind, oder ist genau das der Haken?
(mal abgesehen von irgendwelchen Eigenbauten)
Und ja ich weiß, auch zwei mal auflaufgebremste 8t schieben und ziehen einen den Berg rückwärts wieder runter keine Frage, nicht dass jemand denkt ich hätte sowas vor. Ich bin schon beim (gebremsten) 5,7t aufgeregt !
Gruß,
Andi