6 km/h Kennzeichen

  • Hallo,
    wollte mal fragen wie Ihr das seht: Immer wieder finde ich bei Verkaufsannoncen gebrauchter Schlepper auf den Fotos ein 6 km/h -Kennzeichen am Schlepper.
    Im Text steht dann zu 75 %: Schlepper ist nicht Geschwindigkeitsreduziert, fährt schneller, Anmeldung und TÜV aufgrund des 6 km/h Schildes nicht erforderlich, war nie ein Problem damit herumzufahren ...
    Da fühle ich mich doch etwas "verarscht", der sein kleines 15-PS Schlepperchen anmeldet, Steuern und Versicherung (ca. 150 Euro/Jahr) dafür zahlt, es TÜV-tauglich herrichten lässt für viel Geld, alle 2 Jahre die TÜV-Gebühr (auch ca. 50 Euro) bezahlt und und und...
    Denn Traktor nutze ich auch nur zum spazieren fahren, hänge keine schweren Lasten daran oder gewerbliche Nutzung!
    Ist der Ehrliche der Dumme??? Wie wahrscheinlich ist es kontrolliert zu werden mit einem 6 km/h-Schild*? Ist Euch das schon mal passiert?

    Freundl. Grüße Peter

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtslage ist eindeutig. Wer dagegen verstößt, muss die Konsequenzen tragen. Es handelt sich ggf. gleich um mehrere Straftaten. Nicht der Ehrliche ist hier der Dumme, sondern der Möchtegern-Schlaufuchs. V.a., wenn etwas passiert. Das kann Haus und Hof kosten.

    Wenn Du Dich verarscht fühlst, musst Du halt auch zum Straftäter werden. Oder was an Deiner Einstellung ändern.
    Ich behaupte dreist herablassend: "Anständige" Leute haben es nicht nötig, mit 6 km/h durch die Gegend zu fahren. Sie haben weder ihren Führerschein versoffen, noch sind sie auf Transferleistungen angewiesen, die sie für Gelage im Fahrerlager bei Treffen verwenden. Wenn man sich den Traktor nicht leisten kann, muss man halt Kronkorken sammeln.

    Ich würde mir niemals so eine Pseudo-6 km/h-Krücke ans Bein binden. Da ist meist noch viel mehr im Argen.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Besser kann man es nicht ausdrücken.
    Da wo ich wohne und wir unsere Landwirtschaft betreiben sagen sich Fuchs und Hase gute Nacht, nichtmal die Polizei findet hier auf Anhieb hin und die sieht man vielleicht alle 15 Jahre mal wenn etwas ist aber wir würden nie auf die Idee kommen so einen Blödsinn wie oben beschrieben oder ohne Führerschein irgendwas zu machen. Ich trau mich nichtmal meinen Bauschutt zu fahren von meinem Haus da ich nur den T-Schein besitze weil grade dann passiert was auch wenns vielleicht die Schuld von einem Anderen ist.

    Servus
    Markus

    Gut vorgeglüht ist halb Angelassen!

  • Hallo,

    Hier (im Link unten) wurde das vor ein paar Jahren schon mal diskutiert, und anscheinend müssen für die 6 km/h Zulassung sogar die Zahnräder der schnelleren Gänge aus dem Getriebe ausgebaut werden, und es muss vom TÜV abgenommen sein. Ansonsten ist es nicht legal. Zudem muss es erst mal ein Prüfer abnehmen wollen.

    Außerdem steht im Link, dass die Regelung nur für LOF-Zwecke gilt, d.H. für nicht-LOF-Fahrten bräuchte man trotzdem einen Führerschein, und spätestens dann ist die 6 km/h Geschichte sowieso sinnlos.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Also bei 25 auf 30 oder 40 auf 50 oder 50 auf 40 km/h Drosselungen reicht es wenn das Schaltgestänge mit einer Schraube oder so blockiert wird und verblombt ist oder eben elektronisch bei modernen Schleppern.

    Gut vorgeglüht ist halb Angelassen!

  • Bei den älteren Fzg. wurde früher nur eine mechanische Sperre verlangt, habe letztes Jahr erst einem Weinbau / Knickschlepper den letzten Gang sperren dürfen wegen einer 20 kmh drosselung Versicherungsbedingt, dem Prüfer reichte ein mechanischen Anschlag (Flacheisen, welches den Schaltweg blockiert) außen am Getriebe, dieser wurde weder verplompt noch sonstwas. Lediglich Fotos wurden gemacht, die Drosselmethode vermerkt und die geringere Geschwindigkeit eingetragen. Ist aber abhängig vom Prüfer selbst. Bei Fendt war früher das Sperren gang und gebe, siehe Farmer 300 Serie, da war auch nur ne mechanische Sperre in der Schaltkulisse um von 30 auf 40 km/h zu kommen. Später dann wurde einfach eine Lastschaltstufe weggelassen (Favorit 500, sprang von der 4. wieder in die 3. Stufe ab einer bestimmten Geschwindigkeit).In der heutigen Zeit geht das alles per Mausklick am Laptop, Formular ausfüllen und dann die Tüvgebühren blechen. Jedoch nur beim Vertragshändler.

    Wie das jedoch genau aussieht mit der 6 km/h Regelung, das frägt man am besten im KFB nach, oder eben bei ner Tüvstelle.

    Alles in allem würde ich aber dazu sagen, leichter bezahlst du deine Tüv-/Steuer-& Versicherungsgebühren, denn unverhofft kommt oft.

    Mfg Tobi

    „Der Bauer träumt – wenn doch oh Herr, mein Fendt ein guter Eicher wär!“

  • Hallo,

    Zu dem Thema gibt es ein Gerichtsurteil von 1995, nach dem ein 6 km/h Fahrzeug nur dann als das gilt, wenn es bereits ab Werk nur 6 km/h fährt. Ist es original für eine höhere Geschwindigkeit gebaut, gilt es trotz Umbau nicht als 6 km/h Fahrzeug

    Hier ist ein Auszug zu finden, Beitrag 5 und 6.

    Die einzige Ausnahme bleiben wohl alte 6 km/h Fahrzeuge, die rechtlich einwandfrei umgebaut und vom TÜV bescheinigt sind (ohne Tricksereien) und dann Bestandsschutz genießen.

    @ fahrer380: Bei deinen Beispielen handelt es sich um Drosselungen von zugelassenen Fahrzeugen, die mit Kennzeichen, Versicherung und Führerschein betrieben werden. All das trifft auf die frühere 6 km/h Regelung nicht zu:

    -Kein amtl. Kennzeichen, auch kein Versicherungskennzeichen wie beim Roller

    -Aus rechtlicher Sicht keine Versicherung notwendig (nicht vorgeschrieben, aber wohl empfehlenswert), keine KFZ-Steuer fällig

    -Bei LOF-Nutzung kein Führerschein notwendig

    Fährt ein Schlepper schneller als 6 km/h (und hat das Schild trotzdem), ist es

    - Wenn der Fahrer keinen Führerschein hat, Fahren ohne Fahrerlaubnis

    - Steuerhinterziehung

    - Fahren ohne (dann vorgeschriebene) Versicherung

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Beim Fendt kenne ich die mechanische Drosselung ganz gut, die haben da teilweise ganz schön aufwänidge Technik eingebaut um die Schaltung zu blockieren. Dort ist das also ab Werk schon so vorgesehen und es gibt eben die möglichkeit eine Plombe anzubringen.

    Aber mal was anderes: Ist doch total k.... mit nem normalen Schlepper der mechanisch auf 6km/h gedrosselt wurde zu arbeiten, die Geschwindigkeit erreicht man dann ja nur mit Vollgas und ist trotzdem ewig langsam unterwegs. Den meisten Leuten reichen heutzutage ja nichtmal mehr die 30km/h ;)

    Gut vorgeglüht ist halb Angelassen!

  • Jeder Rasentraktor und Einachser fährt schneller als 6km/h und das ganz ohne Zulassung, ohne 6km/h Kennzeichen, ohne überhaupt irgendein Kennzeichen, ohne Blinklicht, manche sogar ohne Beleuchtung auf der Strasse. Oftmals mit irgendwelchen selbstgebauten Anhängern wo man nicht weis, ob das Wäscheleinen-Bremsseil noch drei oder nur noch zwei Bremsungen aushält...Merkwürdige Gesetzgebung...

  • Zitat von Seitenglüher

    .Merkwürdige Gesetzgebung...

    Nein, die von dir genannten Fahrzeuge dürfen ja nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, eben das ist ja durch die STVZO und so geregelt.

    Gut vorgeglüht ist halb Angelassen!

  • Moin,

    Einachser sind einachsige Zugmaschinen und müssen, um am öffentlichen Straßenverkehr legal teilnehmen zu dürfen, zugelassen werden mit normalem Kennzeichen, Versicherungskennzeichen oder über die Betriebshaftpflicht. Richtet sich nachdem Fahrzeug bzw. ob man einen Betrieb hat oder nicht.

    Gruß

    Julian

  • Zitat von Sierra


    Ich würde mir niemals so eine Pseudo-6 km/h-Krücke ans Bein binden. Da ist meist noch viel mehr im Argen.

    ... ausgenommen mit original 'Betriebserlaubnis' - ohne eine solche würde ich davon auch die Finger lassen...
    Das schließt die vorgenannten Einachser mit ein...

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  • Hi.

    Wir rüsten jährlich einige Rasentraktoren um auf StvZo die sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Z. B. Hausmeisterdienste. Hierbei handeldt es sich um Hydrostatischen Antrieb. Es ist so, das diese durch einen Anschlag an den Fahrpedalen auf 6km/h gedrosselt werden. Mit der TÜV Abnahme erfolgt hier ein Gutachten. Egal ob Ackerschlepper/Zugmaschine oder Selbstfahrende Arbeitsmaschine. Ich als Halter des Fahrzeugs bin verpflichtet mit der ABE vom TÜV auf dem zuständigen Landratsamt vorstellig zu werden und die Papiere vorzulegen. Somit ist das 6km/h Fahrzeu registriert im Strasenverkehr und über die private Haftpflicht mit versichert.
    Es muss aber alles von TÜV bzw. Dekra angenommen werden. Je nach Bundesland.

    Also 6km/h Schild dran und los fahren ist nicht.

  • Je nach Bundesland? Dann lebe ich in einem Bundesland wo die Rasentraktoren und Einachser ohne Beschilderung und ohne Beleuchtung auf öffentlichen Strassen fahren dürfen. Oder die Besitzer und die Polizei wissen nicht das sie es eigentlich nicht dürften. Ist wohl so ähnlich wie bei dem Thema Kugelkopf am Schlepper und grüne Kennzeichen auf Treffen.

  • Ich denke "je nach Bundesland" bezog sich auf "TÜV oder DEKRA"!
    Nur, weil das bei euch alle machen ist es noch lange nicht rechtens! Ob die Ordnungsbehörden dem nachgehen ist ein anderes Thema.

    Kugelkopf und grüne Kennzeichen sind wiederum andere Baustellen, zu denen hier im TH unlängst ausführliche Informationen geliefert wurden.

    Vom Grundsatz her: Nur, weil es alle machen, muss es nicht "Recht" sein! Ist auch wie in vielen Internetforen: Nur, weil eine Auffassung oft wiederholt wird, muss es noch lange nicht der Wahrheit entsprechen...

    Da ich den Informationsgehalt hier im TH als äußerst hoch ansehe und die Vermüllung von Threads zum Glück oft ausbleibt, sollte dieser Faden eigentlich geschlossen werden oder im Weiteren unkommentiert bleiben. Zum Thema 6 km/h wurde ja nun alles gesagt...

    Gruß, Stefan

    "Kind vom Bauernhof braucht nen Trecker"

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