Zugmaul für TÜV in schwarz relevant?

  • Muss man bei schwarzer Zulassung am Traktor ein Zugmaul für die TÜV Prüfung dran haben?
    Im Brief ist eins mit Nummer eingetragen, allerdings lief der schlepper vorher grün.

    Nur leider ist das Zugmaul abhanden gekommen und ich habe ein Eigenbau dran.

    Eicher ED 22
    Kramer KLS 130
    Gutbrod Puma 600
    Lothringer Bauernhaus mit zusätzlicher Scheune für das Spielzeug :)

  • Hallo,

    Anhängevorrichtungen (Zugmäuler, Kugelkupplungen, Zugösen etc) müssen immer Bauartgenehmigt und mit Prüfzeichen versehen sein. Von daher kannst du es zum TÜV zwar wegmachen (HU bekommt man auch ohne Zugmaul) , aber im normalen Tageseinsatz ist es trotzdem nicht legal, außer auf dem eigenen Hof als Rangierkupplung.

    Gebrauchte, legale Zugmäuler bekommt man auf verschiedenen Kleinanzeigeseiten oder Auktionshäusern im Internet, vielleicht hat auch der örtliche Lama was da.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    fest steht, dass das Eigenbau-Zugmaul ohne Typenschild und Prüfnummer im Straßenverkehr nichts zu suchen hat!

    Streng nach Vorschrift gesehen muss das in den Papieren eingetragene Zugmaul vorhanden sein. Wenn du ein anderes typgeprüftes Zugmaul vernünftig (original) an deinem Schlepper hast, sagt in der Regel auch niemand was, das wäre dann natürlich auch eintragungsfähig. Auf der Zugvorrichtung (Zugmaul) muss auf jeden Fall ein Typenschild mit einer Prüfnummer vorhanden sein. Wenn zwischen Zugmaul und Schlepper dann ein selbstgeschweißter Aufnahmebock steckt, bringt dir das auch nichts, das muss schon alles offiziell sein.
    Wenn der Aufnahmebock nun vernünftig dimensioniert ist, das Material gestempelt ist (Werkstoffnummer offiziell eingeschlagen), dann ließe sich der natürlich über ein Gutachten auch legalisieren.

    mfg
    Fabian

  • Also erstmal vorweg bin ich auf der Suche nach einem drehbaren zugmaul. Die liegen aber nicht in jeder Ecke.

    Der Schlepper hat die letzten 30 Jahre mit dem Zugmaul immer TÜV bekommen.

    Ich habe eben auch ein Bild von einem ED 22 gefunden mit dem gleichen Zugmaul.
    http://m.proplanta.de/Eicher-ED22---…00222_bi-7.html

    Eicher ED 22
    Kramer KLS 130
    Gutbrod Puma 600
    Lothringer Bauernhaus mit zusätzlicher Scheune für das Spielzeug :)

  • Was bedeutet das denn, wenn auf dem Zugmaul original nie ein Typenschild drauf war und auch im Brief nie etwas eingetragen war?

    Das ist bei meinem Normag zum Beispiel der Fall?!

    Ich weiß, dass es in der DDR damals Pflicht war, auf ein Drehbares umzurüsten. Aber, dass das für mich jetzt auch der Fall wäre scheint mir nicht so...

  • Hallo,

    ich meine, es gibt einen Hersteller der vorsah dass nicht das Zugmaul drehbar war sondern die Zugöse - kann sein dass das Ferguson war.

    Drehbar sind die Zugmäuler deshalb, dass wenn der Anhänger umkippt der Traktor nicht mit umkippt - ein schwerer Starrdeichselanhänger mit massiver Zugöse gibt da nicht nach, sondern wirft den Traktor halt mit um. Wenn man in der Praxis mit dem Gespann nur auf öffentlichen Straßen mit einem kleinen Anhänger Grünschnitt wegbringt, dann ist das Risiko eher gering dass so was passiert.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Sicherer ist ein drehbares auf jeden Fall, deswegen wurde es in der DDR damals ja zum Beispiel auch eingeführt. Bei mir ist aber das original starre, original ohne Plakette und original ohne eingetragenen Zuggewicht verbaut. Ich lasse es einfach so, da zum einen noch nie einer was gesagt hat und zum anderen, weil ich keinen anderen Grund sehe jetzt etwas zu ändern was schon immer so war.

    Ich glaube 1965 war das, da wurde der Warnblinker als Pflicht eingeführt und zwar so, dass er bei allen Maschinen nachgerüstet werden musste, Piepenhagen ob da original einer dran war oder nicht. Jetzt musste jedenfalls einer dran sonst gibt's keine Zulassung. Beim Zugmaul oder zB auch bei Muschelkotflügeln ist eine Änderung dieses "Bestandschutzes" meines Wissens nach nie eingetreten.

  • Zitat von masterpiece

    Ich glaube 1965 war das, da wurde der Warnblinker als Pflicht eingeführt und zwar so, dass er bei allen Maschinen nachgerüstet werden musste, Piepenhagen ob da original einer dran war oder nicht. Jetzt musste jedenfalls einer dran sonst gibt's keine Zulassung. Beim Zugmaul oder zB auch bei Muschelkotflügeln ist eine Änderung dieses "Bestandschutzes" meines Wissens nach nie eingetreten.

    So kenn ich's auch. Hat wohl damit zu tun dass der Warnblinker in erster Linie auch alle anderen Verkehrsteilnehmer schützt, komplette Kotflügel und das drehbare Zugmaul z.B. dient in erster Linie ja dem Fahrer und wurde wohl deshalb nicht pflichtmässig eingeführt.

    Gut vorgeglüht ist halb Angelassen!

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