• Hallo!
    Ich möchte gern einen Trecker als Oldie zulassen.
    Geht das auch mit einer nachträglich aufgesetzten Kabine(nur geschraubt)?
    Kann ich bedenkenlos die Ackerschiene entfernen?
    Möchte gerne irgendwann einmal damit in Urlaub fahren.

    • Offizieller Beitrag

    Da geht Du zu Deinem TÜV-Mann und fragst ihn. Nicht uns, denn wir kennen ihn nicht. Und Deinen Traktor auch nicht.

    Informiere Dich über die anfallenden Kosten und Steuern und vergleiche. Eine Oldtimerzulassung lohnt sich nur, wenn die normale Steuer über 191 .- € beträgt.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Und zu bedenken ist auch, dass die Versicherung bei der Oldtimergeschichte jeglichen Anhängerbetrieb oder sonstige "gefährliche" Arbeiten Pflügen, Mähen, etc.)untersagt. Also nur fahren, sonst nix! Zusätzlich verlangt die Versicherung ein Oldtimergutachten von einem anerkannten Prüfer, das wird dann auch nicht billig.
    Gruß Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Moin Andreas,

    die Rede war erstmal von einer Zulassung! Das ist etwas entscheidend anderes als die Versicherung und hat nichts direkt miteinander zu tun.

    Zumindest einige Versicherungen bieten Oldtimer-Tarife auch für Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen an bzw. machen gute individuelle Angebote bei älteren Fahrzeugen.

    Für die Zulassung:
    Die zu zahlende Kfz-Steuer beträgt mit H-Kennzeichen pauschal 191€. Viele kleine Oldtimer-Schlepper bleiben da im Regelfall bei normaler Zulassung schon drunter. Nachrechnen lohnt also.
    Das H-Kennzeichen setzt grob zusammen gefasst einen zeitgenössischen Zustand und erkennbare Pflege bzw. Aufwand für den Erhalt voraus. Auch kann rechtlich gesehen jeder TÜV-Prüfer im Zuge der regulären Prüfungen über die Übereinstimmung mit den H-Kriterien entscheiden und dir im Zweifel den H-Status entziehen. Selbst wenn die Hütte und die entfernte Ackerschiene beim ersten Mal durchkommen, ist das keine Garantie für die Zukunft.
    Mit einem Gutachten eines Oldtimer-Sachverständigen hättest du zumindest eine Argumentationshilfe, entscheidend ist jedoch der öffentlich bestellte Gutachter (TÜV-Prüfer).

    MfG
    Fabian

  • Um was für einen Schlepper handelt es sich denn? Es gibt ja auch die Möglichkeit, den Schlepper für historische Zwecke bzw. für Brauchtum zu zulassen. So wäre er steuerfrei und auch in der Versicherung recht günstig. So brauchtst du kein H-kennzeichen und kein Wertgutachten. Allerdings ist er dann auch für den Verwendungszweck eingeschränkt.

    Gruß Klopi

    • Offizieller Beitrag

    Halt Stop,

    du darfst mit steuerfreien Schleppern (grünes Kennzeichen, da in der Regel im LoF-Einsatz) zwar an Brauchtumsveranstaltungen teilnehmen. Aber umgekehr auf die Steuerfreiheit zu pochen, weil man ja ausschließlich auf Brauchtumsveranstaltungen fährt ist ein ganz dünnes Eis. Dass ein Finanzamt einem historischen Schlepper deswegen berechtigterweise* die Steuerfreiheit gewährt hat, hab ich noch nicht erlebt.

    Nächstes Problem wäre dann noch, dass bis heute überhaupt nicht geregelt ist, was eigentlich "Brauchtumsveranstaltungen" sind. Wer legt die fest? Der Veranstalter? Der Bürgermeister? Der Gemeinderat? Der Landkreis?
    Natürlich ist das ein typisch deutsches Problem, aber im Zweifelsfall steht man auch deutschen Ordungshütern und im Unglücksfalle sogar deutschen Richtern gegenüber. Und da zählt das dann.

    *Auch die Zulassungsstellen und scheinbar manche Finanzämter sind nicht mit dem vollen Durchblick gesegnet. Da lassen sich schon manchmal Dinge erleben...
    So kenne ich zwei mehr als 500km voneinander entfernte Beispiele eines grünen H-Kennzeichens, den einen schön seit vielen Jahren und TÜV-Prüfungen. Also de facto ein steuerbefreites steuerbegünstigtes Kennzeichen. Was von beiden da dann wohl greift? Vermutlich hat die Person in der Zulassungsstelle jedoch nur pauschal in einem dunklen Moment gedacht, da das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist muss es ja ein H-Kennzeichen haben. Dabei sagt die Regelung, dass es dann eines haben kann.
    Zweites Abenteuer:
    http://www.traktorhof.com/forum/viewtopi…Sachsen#p121136

    MfG
    Fabian

  • Hallo,

    Seit der Zoll die KFZ-Steuer übernommen hat geht das mit dem grünen Kennzeichen nicht mehr übers Finanzamt sondern über den Zoll. Da bekommt man einen deutschlandweit gleichen Fragebogen und muss im Gegensatz zu früher ein Einkommen aus land- oder forstwirtschaftl. Arbeit (kann z.B. auch Geld aus Obstverkauf sein) nachweisen. Ich habe das schon gemacht und das Kennzeichen auch bekommen. Dass der Zoll jedoch Brauchtumsveranstaltungen als Grund für die Steuerbefreiung akzeptiert glaube ich nicht.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Hallo Leute

    Habe bei meinen MB Trac eine H-Zulassung gewählt bei 6000 Kg GG lohnt sich das. Bei dem H-Gutachten ist auch der Aufbau ein Bewertungspunkt ob Original oder nicht.
    Bei der Versicherung habe ich eine Einschränkung auf 6000 Km und eine private Nutzung.
    Ein zeitgenössischer Umbau wird allerdings anerkannt.

    m.f.G.ihcpower

  • Also unsere Oldies sind alle für Brauchtumszwecke zugelassen, haben ein grünes Kennzeichen, ich zahle keine Steuern, die Versicherung ist günstig und beim Zulassen gab es noch nie Probleme. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen klappt das und auch nicht nur bei mir. Sind allerdings auch nur kleinere Schlepper. Bei größeren Schleppern, die nochwas im LoF Bereich arbeiten sollen und nicht nur zu Brauchtumszwecken benutzt werden, siehts dann anders aus.
    Gruß
    Klopi

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