Fragen zur Anmeldung/Ummeldung

  • Hallo,

    wie habt ihr denn eure Schlepper angemeldet?
    Folgende Situation: Mein Vater war Eigentümer und Halter eines kleinen Schleppers der früher in der Landwirtschaft(bis vor ca. 25 Jahren) genutzt wurde und jetzt halt zum Brennholztransport, Abfahren von Baumschnitt etc. genutzt wird. Der Schlepper hat nach wie vor ein grünes Kennzeichen und ist auf meinen Vater angemeldet der vor 3 Monaten verstorben ist. D.h. ich erbe den Schlepper und muss ihn dann wohl auf mich anmelden. Muss/soll ich auf ein schwarzes Kennzeichen umstellen?
    Oder kann man als Eigentümer von verpachteten landwirtschaftlichen Flächen( eigentlich Fleckchen!) trotzdem die grüne Nummer nutzen.

    Vielen Dank bereits im Vorraus für eure Antworten.

    Viele Grüße

    R.

  • Hallo,

    seit der Zoll die KFZ Steuer macht ist das deutschlandweit einheitlich. Wenn du auf grüner Nummer bleiben willst bekommst du vom Zoll einen Fragebogen. Ein Kriterium darin ist, Einnahmen aus land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit nachzuweisen (das kann auch der Verkauf von ein paar 100 kg Äpfeln oder ein paar Baumstämmen jährlich sein).

    Falls du gar keine solchen Einnahmen hast wird es wahrscheinlich schwierig das grüne Kennzeichen genehmigt zu bekommen. Bei kleinen Schleppern ist die reguläre KFZ-Steuer allerdings noch human, bei ganz großen gibts die Möglichkeit mit H-Kennzeichen.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Ich hab meinen Eicher auf schwarzer Nummer laufen, unter anderem, um mir jegliches Theater zu ersparen.
    Steuer ist 112,- Euro / Jahr (2000 kg zulässiges Gesamtgewicht) und Versicherung ca. 32,- Euro, macht zusammen keine 150,- Euro im Jahr.
    Dafür kann mir dann keiner vorwerfen, daß eine Fahrt kein LoF-Zweck hat (Steuerhinterziehung).

    ...und ich würde problemlos eine grüne Nummer bekommen ! Will ich aber aus oben genannten Gründen gar nicht. So bin ich frei !

    Eicher G22 Kombi

  • Bedenke jedoch, dass dein Hänger, den du am Fzg. hast dann auch mitversichert sein muss, soll heißen angemeldet. Dann ist aber auch der richtige Führerschein zusätzlich noch relevant.

    Mfg Tobi

    „Der Bauer träumt – wenn doch oh Herr, mein Fendt ein guter Eicher wär!“

  • Hallo,

    Danke für die Infos

    D.h. wenn Anmeldung mit schwarzer Nummer dann auch Anmeldung für Anhänger (Ackerwagen Baujahr ca. 1950) offiziell erforderlich?
    Höhe der Steuer/Vers. ist denke ich für einen Deutz 4006 nicht das Problem. Aber den alten Ackerwagen anmelden?

    Grüße
    R.

  • Ist der Ackerwagen gebremst oder ungebremst?
    Beim ungebremsten ist das recht einfach, den kann man zu not als Eigenbau zulassen per Vollgutachten § 21.
    Beim gebremsten wird etwas schwieriger da man dort eine Bremszuordnungsberechnung braucht für die Bremse. Vorteilhaft ist es wenn Typenschild vorhanden sind.
    Ich z.b haben mir vor kurzem einen 2 Achser Maack Anhänger Baujahr 1958 gekauft, allerdings auch nur weil Papiere für die Deichsel und Auflaufbremse dabei waren.
    Beim TÜV in der Datenbank haben die sogar eine ABE dafür gefunden. Also wird es da mit den Zulassen recht einfach.

    Das ist halt das Problem bei den meisten alten Anhängern, das keine Papiere dafür vorhanden sind. Die haben damals sogar Aufpreis gekostet.

  • Hallo,

    Der Hänger ist gebremst (keine Auflaufbremse, es ist eigentlich nur ein handbetätigte Feststellbremse vorhanden). Papiere gibt's bestimmt keine, der Wagen ist vor fast 70 Jahren vom Wagner/Schmied am Ort gebaut worden :wink:

    Wenn ich mir für die Fahrten auf öffentlichen Strassen einen neuen Hänger (GG >3,5t) habe ich dann wieder ein Problem mit dem Führerschein (Klasse 3 )?

    Viele Grüße

    R.

  • Hallo,

    Klasse 3 ist von den Gewichten her unproblematisch, da geht die Zugmaschine bis 7,5 t ZGG und das Gesamtzuggewicht ist 18,5 t (7,5 t + 11 t Anhänger). Was zu beachten ist ist dass Kl. 3 nur einachsige (und tandemachsige Anhänger) abdeckt, aber keine 2-Achser mit Drehschemel. Das ließe sich jedoch mit einer Umschreibung auf EU-Kartenführerschein beheben, denn die EU-Klassen kennen diese Beschränkung auf eine Achse nicht. Die 18,5 t Zuggewicht bleiben bei der Umschreibung erhalten, das wird dann zusätzlich zur EU-Klasse C1E mit 12 t Zuggewicht als Klasse CE mit der Ziffer 79 eingetragen.

    Bei nicht-LOF-Nutzung gilt übrigens der ,,Traktorführerschein'' (L und T) nicht, sondern es braucht dann einen ,,nicht LOF Führerschein'' je nach Gewicht des Gespanns (Bei einem 4006 mit PKW-Anhänger bis 3,5 t würde der BE schon reichen, darüber der C1E

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Zitat von staudagazzger

    Hallo,

    Der Hänger ist gebremst (keine Auflaufbremse, es ist eigentlich nur ein handbetätigte Feststellbremse vorhanden)..


    Ist der Hebel für die Feststellbremse fest am Wagen oder ist eine Umsteckbremse?
    Bei ersterens wäre es dann meiner Meinung nach ein ungebremster Anhänger.

  • Hallo,

    in dem Fall läuft der Wagen denke ich unter ungebremst, da die Bremse nur als Feststellbremse funktioniert und nicht während der Fahrt aktiviert wird (wie z.B. eine Auflaufbremse).

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Hallo zusammen, klinke mich mit meiner Frage, die hoffentlich hier passt, ein.
    Nächste Woche will ich meinen kleinen mit schwarzer Nummer anmelden.
    Nun habe ich hier im Forum schon viel von "LOF" gelesen.
    Da Nicht-Landwirt, kannte ich diesen Begriff bisher nicht.
    Nun lese ich in den Zulassungsbescheinigungen I und II: "LOF. ZUGM. ACKERSCHLEPPER".
    Ist das bei der Zulassung relevant, wenn der Trecker vorher eventuell eine grüne Nummer hatte?
    Gruß
    Heinrich

    Auch "Kleine" leisten großes... :wink:

  • Servus,

    LOF. Zugm. Ackerschlepper bezeichnet die Fahrzeugklasse. Bei einem Auto steht da dann zB irgendwas mit max 9 Sitzplätzen. Die Fahrzeugklasse ist für dich im Fahrzeugschein eigentlich nur dann wichtig, wenn es um die Kennzeichengröße geht. Die darf bei LOF Fahrzeugen nämlich 2-zeilig und klein sein, bei PKW nicht (auch wenn das manche Zulassungsstellen trotzdem machen).

    Auf die Farbe des Kennzeichens hat das nicht wirklich einen Einfluss.
    Die bestimmt ausschließlich der Zoll.
    Kannst also ganz normal auf schwarze Tafeln zulassen.

    Ahja, eine vom Zoll gewährte Steuerbefreiung (aka grüne Tafeln) steht mW sogar in den Papieren. Da bin ich mir grad aber nicht sicher.

    MfG

    Christoph

  • Moin moin,

    ich blicke langsam nicht mehr durch. Möchte mir einen alten Deutz D3005 zulegen und diesen mit schwarzem Nummernschild zulassen.

    Ich bin im Besitz folgender Führerscheinklassen: B , C1, BE, C1E, L und T.

    Meine Frage: reicht das um mit den Oldtimer im Straßenverkehr zu führen?

    Was muss ich beachten, wenn ich einen Schlepper mit grünem Schild ummelden möchte auf ein schwarzes Nummernschild?

    Danke für eure Meinungen

    Beste Grüße Martin

  • Moin,

    die Kennzeichenfarbe hat nichts mit der Führerscheinklasse zu tun.

    Wenn du nicht landwirtschaftlich fährst kannst du L und T vergessen. Ergo richtet sich die nötige Führerscheinklasse nach zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, bzw. zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers. Damit gelten exakt dieselben Regelungen wie für PKW oder LKW auch.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

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