Trecker-Anhänger mit grüner Nummer

  • ich habe eine Frage zu einem Trecker-Anhänger mit grüner Nummer.
    Ich bin gestern in eine merkwürdige Kontrolle geraten. Abgesehen davon dass der andere was getrunken hatte, der andere überladen war, drei andere grüne Nummer am Trecker und schwarze Nummer am Wohnwagen hatten usw. usw. interessierte die netten Herren nur der Anhänger mit der grünen Nummer. Geladen hatte der Hänger 5 Autositze mit Gestell, ca. 10 andere Stühle, einen Tisch, eine Gasflasche, 2 Pavillons und 10 Kisten Bier.
    Die Aussage war, dass der Anhänger nicht zur Landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.
    Unser Argument war, das wir auf einem Trecker-Treffen waren und Brauchtums pflege betrieben haben und dafür die Sachen brauchten. Was auch stimmt.
    Auf Rückfrage von mir, was ich denn nun zu erwarten hätte, kam nach Bedenkzeit: 100 Euro und ein Punkt, WENN es denn jetzt ist so ist. Sie müssten das noch überprüfen, sie sind sich selber nicht sicher.
    Alles im allen sehr merkwürdig. Nun meine Frage wo kann man die Strafe nachlesen, ich habe schon 2 Stunden versucht dies zu finden.

    Gruß René

  • Zitat von tigra-mann

    Unser Argument war, das wir auf einem Trecker-Treffen waren und Brauchtums pflege betrieben haben und dafür die Sachen brauchten.

    Zitat von tigra-mann

    Geladen hatte der Hänger 5 Autositze mit Gestell, ca. 10 andere Stühle, einen Tisch, eine Gasflasche, 2 Pavillons und 10 Kisten Bier.

    Die Frage ist in diesem Zusammenhang hoffentlich nicht Ernst gemeint!

    Was ist Brauchtum? Ne Dreschmaschine wo hin fahren, Garben bringen, der angehängte Ladewagen für eine Vorführung,... Aber mal ganz sicher nicht für Plunder durch die Gegend zu fahren! Da bist reif, zu Recht!

    EDIT:

    Mögliche Strafen: Fahren ohne Zulassung und fahren ohne Versicherungsschutz kommen in Frage.
    Erstes sind 80 Euro plus ein Punkt, zweites mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder bis zu 180 Tagessätzen.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo 3085,

    genauso würde ich betonen, dass Deine postings hier im Form allermeist sachlich wertvoll und helfend sind! Aber von Zeit zu Zeit hat man auch einmal den Eindruck, dass es mit Dir durchgeht, wenn Du so allwissend, rechtlich stets absolut integer und moralisch oberlehrerhaft einen rausschmetterst, wie hier gerade. Geht es nicht etwas freundlicher, Hilfe oder Verständnis bringender, solidarischer mit einem der gerade unsicher ist? In manchen Fällen kommt man sich vor, wie wenn man gerade von Lehrer Lempel erwischt wurde. Ganz furchtbar und ausschließlich nur gut für das Ego vom Lehrer.
    Das geht - bei aller Fachkompetenz, die Du haben magst - dann schon einmal einem auf den Keks.

    Danke und Gruß!
    Johannes

    • Offizieller Beitrag

    Zu diesem Thema wurde hier im Traktorhof, und ganz sicher nicht nur hier, alles gesagt. Die Problematik ist seit Jahren bekannt und auch, dass die Rennleitung verstärkt drauf achtet. Jetzt taucht ein neuer Beitrag mit wieder diesem Inhalt auf.

    Außerdem sind wir hier (zumeist) Kerle, die mehrere Tonnen Stahl durch die Gegend bewegen. Müssen wir hier unter uns Mimosen sein oder vertragen wir auch kurze, klare Worte?

    Gruß
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    die Brauchtumsangelegenheit ist leider tatsächlich sehr schwammig rechtlich abgesichert. Es gibt nirgendwo rechtsgültige Listen, was nun darunter fällt und was nicht. Nichtmal Bestimmungen gibt es die beschreiben, wer denn nun eine Veranstaltung als "Brauchtumsveranstaltung" einordnen darf oder kann.

    Umso dreister finde ich es, wenn ein Pavillon und zehn Kisten Bier als Brauchtum verkauft werden sollen. Ländliches Brauchtum war und ist eher in Richtung Karnevals, Erntefeste und ähnliche regional verwurzelte Festivitäten orientiert. Alles andere sehe ich als mutwilliges oder blauäugiges Ausnutzen bestehender Rechtslücken an, die womöglich dank derartiger Ausschweifungen irgendwann radikal beseitigt werden. Und dann gibt es womöglich überhaupt keine "Brauchtumsveranstaltungen" mehr im Zulassungsrecht.

    Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist tatsächlich die härtere Sache, sei froh wenn du mit dem anderen davon kommst!

    MfG
    Fabian

  • Zitat von jweitzel

    Geht es nicht etwas freundlicher, Hilfe oder Verständnis bringender, solidarischer mit einem der gerade unsicher ist?

    Wenn jemand mit einem solch selten dämlichen Verweis auf Brauchtumspflege kommt, braucht man in meinen Augen absolut kein Verständnis aufbringen. So was ist einfach nur noch - wie bereits gesagt - dämlich und gehört bestraft.

    Wie sich solche Ignoranten auf unser Hobby auswirken wurde bereits von anderen an dieser Stelle angeschnitten.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Also um mich mal einzuklicken, da ich meine beiden Schlepper Güldner17PS u. Güldner45PS beid noch mit Grüner Nummer in meiner Landwirtschaft angemeldet habe, die Frage :

    1.darf ich zumindest Solo zu Schleppertreffen mit Grüner Nummer fahren, da soll es doch Regelungen bis 20km oder weiter dann mit Einladung o.s.ä geben?

    2.Wenn ich meinen Wohnwagen Eriba Triton im November bekomme, der hat TÜV kann der auch mit einer Schleppernummer bis 25km gefahren werden oder ist es kein Problem ihn zugelassen mit Schlepper oder auch Auto zu ziehen.

    3, wann braucht der Schlepper eine Schwarze Nummer, selbst wenn er in der Landwirschaft weiter genutz wird.

    4.wann wäre in meinem Fall ein H-Kennzeichen Sinnvoll?

    Sorry wegen der vielen Fragen

  • Interessant ist, egal wo diese Fragen zu dieser Thematik auftauchen, dass man sich eigentlich eine noch klarere Regelung wünscht, also eine festgeschriebene.
    Dabei hat der Rechtsstaat doch m.E. eine recht umfassende Regelung getroffen, die sich selbst erschließen lässt.
    Ob man damit nun einverstanden ist, oder auch nicht, obliegt zunächst einer anderen Betrachtung.

    Mein alter Spieß sagte immer: "Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann..."

    Wer sicher sein möchte, keine Sanktionsmaßnahmen in welcher Form auch immer zu erhalten, der fährt eben schwarzes Kennzeichen an der Zugmaschine, schwarzes Kennzeichen am Anhänger und er ist frei von jeglicher Einschränkung, abgesehen einmal von Umweltzonen etc.
    Diese Freizügigkeit bietet der Gesetzgeber also. Punkt.

    1.)
    Wenn er komplett grün fährt, dann sollte er mit leichten Einschränkungen leben, außer ggü. der Zuständigen FiKa, jetzt Zoll, hat er diese Ausnahmen aufgezeigt, wzBsp. das Fahren auf eine Brauchtumsveranstaltung.
    Ich habe das so gemacht, die Genehmigung liegt vor.

    Grundsätzliche Problematik bei grün: Was transportiere ich da eigentlich.....? Korn oder Korn? :wink: Auch hier ist es doch nur sinnig, den Brauchtumswert zu respektieren. Wenn auf der Ladefläche ein historischer Deutz steht mit Mähbinder, zudem noch die Zelte fürs Wochenende, wird eher keiner was sagen. Aber keine Garantie, das Risiko fährt eben mit.
    Die korrekte Ladungssicherung einmal vorausgesetzt.

    2.)
    Wenn er "gemischt" zu einer Brauchtumsveranstaltung fährt, sprich Maschine grün, Anhänger schwarz, dann sollte die zuvor genannte Genehmigung vorliegen, eine monatliche Nachversteuerung der Zugmaschine etc. Somit kein Problem, denn der Anhänger ist ja per se versichert, versteuert, die Zugmaschine auch, der Fahrer hat alle Fahrnachweise.
    Was dann auf dem Anhänger liegt, trotz schwarz, siehe Pkt. 1.)

    3.)
    Schwarze Zugmaschine und grüner Anhänger, dann ist es vllt. etwas kniffliger. Hier würde ich ebenso die Nachversteuerung prüfen aber das wars im Grunde auch schon.
    Außer, es liegt für die Zugmaschine die entsprechende Ausnahme (Zoll etc.) vor, dann erklärt sich der Anhänger eben von selbst.

    Allgem. gilt:
    Sobald grün im Spiel ist, immer die Zweckgebundenheit im Auge behalten. Bierkästen, oder Druschwaren // Lautsprecher, oder Heuballen // Alter Trecker, oder alte Bierzelte.

    Man kann auch mit den Rahmenbedingungen "spielen", ohne sie zu missachten oder gar zu sehr zu verbiegen.

    Wo ist nun das Problem an der ganzen Sache?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von MichlMeik


    1.darf ich zumindest Solo zu Schleppertreffen mit Grüner Nummer fahren, da soll es doch Regelungen bis 20km oder weiter dann mit Einladung o.s.ä geben?


    Die Regelung gibt es nicht.
    Für "Brauchtumsveranstaltungen" ist es zulässig, mit einem Schlepper mit grüner Nummer zu fahren. Aber es ist nirgendwo geregelt, was eine Brauchtumsveranstaltung ist. Vor Gericht steht man im Zweifel also nackig da.

    Zitat von MichlMeik


    2.Wenn ich meinen Wohnwagen Eriba Triton im November bekomme, der hat TÜV kann der auch mit einer Schleppernummer bis 25km gefahren werden oder ist es kein Problem ihn zugelassen mit Schlepper oder auch Auto zu ziehen.


    Einen Wohnwagen kannst du nicht mit einem Folgekennzeichen fahren. Der muss selbst ganz regulär zugelassen werden. Dem Anhänger ist es dann egal, mit was er gezogen wird. Wenn du mit dem Zugfahrzeug normalerweise legal zum Treffen unterwegs bist, die Zugvorrichtung am Schlepper eingetragen ist, darfst du dann auch den regulär zugelassenen Wohnwagen mitnehmen.

    Zitat von MichlMeik


    3, wann braucht der Schlepper eine Schwarze Nummer, selbst wenn er in der Landwirschaft weiter genutz wird.


    Mit der schwarzen Nummer hast du keinerlei Ärger, die können dir nichts und du musst nicht ständig monatsweise versteuern, wenn du in den Sommermonaten viel auf Treffen unterwegs bist. Erspart möglicherweise viel Lauferei und Diskussionen.

    Zitat von MichlMeik


    4.wann wäre in meinem Fall ein H-Kennzeichen Sinnvoll?


    Das ist nur sinnvoll, wenn das Fahrzeug nicht mehr gewerblich genutzt wird. Und du dann günstiger (Steuern) unterwegs wärst, als wenn du es regulär zugelassen hast, die Schlepper unter 3,5t zGG sind in der Regel ohne H-Kennzeichen günstiger. Gleichzeitig muss das Fahrzeug dann noch den Regularien eines H-Kennzeichens entsprechen, dazu findest du im Internet einige Hinweise.

    mfg
    Fabian

  • Zitat von MichlMeik


    3, wann braucht der Schlepper eine Schwarze Nummer, selbst wenn er in der Landwirschaft weiter genutz wird.


    Kurz zur Weiterbildung allgemeiner Natur....
    Schwarz braucht der Schlepper, trotz LoF-Einsatz, beim Lohnunternehmer zBsp.. Dort benötigt der Fahrer auch einen CE, es reicht nicht der T-Schein. Aber das Thema Führerschein ist eine andere Diskussion :wink:

  • Ich weiß nicht ob es regionale Unterschiede gibt, aber hier in Bayern haben Lohnunternehmen, die für LoF-Zwecke fahren, keine schwarzen Nummern. Das war mal lange auch mit den Biogas-Anlagen in Diskussion, aber hier ist schwarz wohl nicht Pflicht und damit auch kein CE.

    Anders wenn der Landwirt gewerblich Kies, Sand etc. mit der Mulde fährt, hier ist Schluss mit Grün und T.

    Hab letztens erst bei einem Bekannten (Landwirt) mit Mulde angefragt (Wegfahren Aushub Hausbau), der meinte das kann er wegen den grünen Nummern nur machen, wenn er einem anderen Landwirt die Rechnung schreiben kann.

    Gruß,
    Andi

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    die Kennzeichenfarbe sagt da eigentlich erstmal noch nichts zu aus, denn die grüne Nummer kann man ja auch nachträglich versteuern, z.B. monatsweise. Bei den Biogas-Anlagen war die Sache, ob der Landwirt den Kram ab dem Acker verkauft hat, oder die Anlieferung bis zur Siloplatte Teil des Vertrages war. Je nachdem, wer dann der Auftraggeber war, entschied sich die Rechtmäßigkeit der steuerfreien Fahrten und damit der Führerscheinfrage. Aber auch da gibt es mittlerweile eine Sonderregelung, die hier jedoch nichts weiter zur Sache tut.

    Viele Grüße,
    Fabian

  • Moin!
    Genau das ist der springende Punkt! Die Führerscheinfrage. Das sollte Thematisiert werden!
    Klar kosten Steuern Geld. Das ist aber beim Führerschein hintergründig!

    Im Land- und Forstwirtschaftlichen Einsatz ( bitte entschuldigt meine Unkenntnis der neuen Führerscheinklassen, die ich schon erlesen habe, aber irgendwie als alter Sack nicht verinnerliche... ) kann mit der alten Klasse 3 das maximale der StVO an Zuglänge und Gewicht bewegt werden. Mit den neuen Klassen ( L oder T??? ) können dies sogar 16 Jährige!
    Wird nun versteuert und Geld gezahlt - aber eben nicht für lof - Zwecke. Darf mit der alten Klasse 3 und schon gar nicht mit 16 Jahren erheblich weniger!

    Eigentlich totaler Schwachsinn! Aber plausibel, weil die EU ihre Finger im Spiel hat.

    Und da erlebe ich gerade in letzter Zeit aberwitzige Geschichten. Weil eben Freunde und Bekannte das grüne, steuerfreie Kennzeichen nicht für die Oldtimerei illegal nutzen wollen. Sie versteuern brav! ABER! Und das stimmt wirklich! Der 2-Achs Bauwagen wurde verkauft, der 35er Glühkopf wurde ganz hinten in die Scheune gestellt. Warum? Weil alles zusammen über 3,5 T geht und mit schwarzem versteuertem Kenzeichen mit der Klasse 3 nicht bewegt werden darf. Ein in sich stimmiges Gespann ist von der Bildfläche, weil der notwendige Klasse 2 Schein zu teuer ist. Jetzt wird mit einem 1616 und leichtem Bauwagen zu Treffen gefahren. Sieht Schlimm aus und wenn man weiss, dass eigentlich ein 35er Glühkopf in der Scheune zu staubt, könnte man heulen...

    Einen noch! Habt Ihr bemerkt, dass die Preise der 25er langsam die der grossen Glühköpfe übersteigen? Warum das denn nun? Das Gewicht + Führerscheinklasse!!! Ein Grossser ist fix ohne Wagen etc. bei 3,5 Tonnen.....
    Da geht die Reise hin - ----

    Chereeo und beste Grüße in die Bananenrpublik!

    Da hier die Zensur lebt und eine zielgerichtete Information - basierend auf Erfahrungen und Daten nicht erwünscht ist - z.B. für Fiat Traktoren - herrscht , gibt`s die nicht mehr von mir.

    Es gibt ja kompetentere Foren.

  • Hallo,

    Trecker D: mit dem alten 3er darf man LOF-Unabhängig ein Zuggewicht bis zu 18,5 t fahren, die einzige Einschränkung besteht darin, dass mit dem alten Lappen mit dem 3er ohne LOF-Zweck keine 2-Achigen Anhänger gefahren werden dürfen, nur Einachsige oder Tandemachsige Anhänger. Das kann man jedoch ändern, indem man den Lappen umschreiben lässt auf die neue EU-Karte, hier wird dann neben dem Europ. C1E (7,5 t LKW plus Anhänger, Zuggewicht bis 12t, keine Beschränkung der Anzahl der Achsen) die Klasse CE mit der Beschränkungsziffer 79 eingetragen, das ist dann ein 7,5 t LKW plus 11 t Anhänger, also Zuggewicht bis 18,5 t, bei Zuggewichten über 12 t jedoch wie der 3er Beschränkt auf max. 3 Achsen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChr…is_(Deutschland)#Gespanne_.C3.BCber_12.C2.A0t

    Mit Kl. B alleine siehts natürlich weniger gut aus, hier ist die Auswahl der Traktoren schon eingeschränkt. Allerdings gibt es da auch die Möglichkeit den Anhängerführerschein BE zu machen, hier dürfen zu den Zugfahrzeugen mit ZGG max. 3,5 t noch Anhänger bis 3,5 t ZGG ohne Beschränkung der Anzahl der Achsen angehängt werden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_(EU-Recht)#F.C3.BChrerscheinklassen

    BTW: Die Links funktionieren irgendwie nicht richtig, wer es nachlesen will kann die Adresse kopieren und im Browser einfügen.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Moin!
    Hallo Simon! Danke für Deinen Beitrag.
    Das gibt viel her.

    Und damit auch das Problem, worauf meine Geschichten basieren.
    Eben recht junge Leute aus meinem Dunstkreis haben den "B" -- sogar "BE". Und eben diese kommen mit einem 35er bzw. 45er Glühkopf an die Grenze. Beide waren auf der Waage der örtlichen Biogasanlage. Beide ganz knapp unter 3,4 Tonnen Gesamtgewicht. Damit ist ein Anhänger jeglicher Art schon mal nicht drin. Nicht einmal ein "Klaufix". Zelt und Eigengewicht sind da die Grenze. In der Not wurde sogar darüber nachgedacht - für die Optik, die verbauten Gewichte aus Nachgüssen aus Alu zu ersetzen.....
    Für lof Zwecke, fahren beide das grosse - ganz grosse Besteck!!! Eine wirklich blödsinnige Gesetzgebung!

    Chereeo

    Da hier die Zensur lebt und eine zielgerichtete Information - basierend auf Erfahrungen und Daten nicht erwünscht ist - z.B. für Fiat Traktoren - herrscht , gibt`s die nicht mehr von mir.

    Es gibt ja kompetentere Foren.

  • Hallo,

    bei 3,4 t leer könnte man (sofern der Traktor nur für Oldtimerzwecke verwendet wird und nicht zum Arbeiten, dann gäbe es natürlich technisch Einschränkungen) die Glühköpfe im FZ-Schein ablasten auf ZGG 3,49 t, man hat dann zwar kaum Nutzlast mehr aber mit dem BE dürfte man dann immer noch einen Bauwagen mit max. 3,5 t ZGG anhängen, am Besten einen 2-Achser, da die Stützlast eines Einachsers rechtlich zum Gewicht des Zugfahrzeugs gerechnet wird. Der BE kostet nicht die Welt und ist relativ einfach zu machen.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • In DEU ist sicherlich nicht alles perfekt, aber es geht uns gut, konstruktive Kritik ist dennoch jederzeit angebracht.

    Der Gesetzgeber hatte mit diesen Führerscheinneuregelungen, harmonisiert auf EU-Ebene, sicherlich nicht so die Nachwuchs-Lanzglühkopffahrer im Blick, bzw. dass es dadurch zu Tradierungsherausforderungen kommt, oder sich gar Preisgefüge verschieben, zugunsten kleinerer Mannheimer.

    Die Zugangserleichterung der Fahrerlaubnis für Landwirtssöhne und - töchter zu den benötigten Landmaschinen war hier ausschlaggebend.

    Das sich das ad absurdum anfühlt, alleine mit der Argumentationslinie des Vergleichs, also 30to Ernteroder zu 3,5to Lanz, steht ausser Frage.

    Aber es ist eben so entschieden worden und der Zugang zu einem CE ist jetzt zwar nicht geschenkt, aber auch kein Ding der Unmöglichkeit. Je nach Fahrvermögen und Talent sind es eben 2-3 tsd Eus. Viel Geld, aber eben auch ein Führerschein für ein echt großes Auto. Im Verhältnis zum BE oder A gerechtfertigt.


    Ich respektiere die anderslautenden Meinungen, kann sie aus emotionaler Sicht auch nachvollziehen, aber rein subjektiv betrachtet sind die Oldtimerfahrer mit großen Gespannen noch eher die Ausnahme und ich behaupte auch mal ganz mutig, auch eher finanzkräftiger, so dass der entsprechende Führerscheinerwerb für das legalisierte Ausleben einer Leidenschaft sicherlich eher getragen werden kann.

    Auch prognostiziere ich, dass es sich vllt in vielen Jahren auch wieder ändert, wenn immer mehr und mehr Oldtimermaschinen in die Szene wachsen, die aus den 70ern/80ern stammen und eben größeren Kalibers sind. Aber das wird noch lange dauern.

  • Hallo,

    der CE ist auch heute noch wenn man eine nicht überteuerte Fahrschule findet und etwas fahren kann (2-Achsanhänger fahren mit dem Traktor hilft auch schon etwas) für ca. 2500 € zu bekommen (ohne die für Berufskraftfahrer jetzt vorgeschriebenen speziellen Ausbildungsstunden, die man fürs Fahren von Oldtimern nicht benötigt). Ein Nachteil ist die Gesundheitsprüfung und Neuaustellung der Karte alle 5 Jahre, die ca. 180 - 200 € kostet. Dafür muss man sich dann keine Gedanken machen und darf alles außer Bus und Motorrad fahren.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Hier wird alles geregelt, womit mix geregelt ist, bei den normalen Leuten mit aller Härte des Gesetzes doch unsere Regierung bekommt nix geregelt was die illegalität mancher Einwanderer betrifft. Es ist auch viel einfacher ein Schleppergespann zu kontroillieren und abzuzocken, denn bei den anderen ist nix zu holen. Kein Land auf der Welt ist so Blöd welches die eigene Bevöckerung drangsaliert und die Fremden laufen läßt.

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