Zulassung Einachser

  • Hallo
    Ich bin Tobias 19 Jahre alt aus der Pfalz
    ich bin im Besitz einer Hako Hakorette und einem Holder ED2
    Für mein Hako habe ich bereits einen Anhänger Selbst gebaut und für meinen Holder habe ich es noch vor.
    Nun zu meiner Frage bekomme ich für diese Gespanne mit Eigenbau Anhängern eine Betriebserlaubnis und wie gehe ich vor wenn ich eine habe
    oder darf ich diese ohne Zulassung im öffentlichen verkehr fahren ich bin mir bei diesem Thema sehr unsicher und würde mich Freuen wenn mir jemand Helfen könnte bei meinem Problem.
    Dankeschön schon einmal vorweg

  • Hallo Tobias,

    willkommen, wo kommst Du denn her, wo ich herkomme erkennst Du sicher an meinem Namen :D

    Zu Deiner Frage schau mal hier http://einachser-forum.de schönes Forum und speziell für Einachser.

    Grundsätzlich ist es so Zulassungsfrei geht nur im Land- oder Forstwirtschaftlichem Betrieb, wenn Du auch mal was anderes machen willst und auf der sicheren Seite sein willst, bleibt nur die Zulassung.

    Dazu würde ich erst mal mit einem TÜVler sprechen was er alles sehen will.

    Am besten schaust Du mal im Einachserforum unter Vorschriften, dort gibt es reichlich Lesestoff zu dem Thema

    Grüß aus der Pfalz in die Pfalz

    Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und willkommen im Forum Tobias,

    bitte achte auf die richtige Forenkategorie. Dein Thema gehört zu TÜV- und Zulassungsfragen und nicht ins Allgemeine Forum. Dieses mal verschieben wir das, bei weiteren Falschposts müssen wir das kommentarlos löschen, denn für uns Moderatoren ist das ständige Hinweisen zeit- und kraftraubend.

    Die zweite Bitte: Bitte achte noch etwas auf deine Zeichensetzung. Deine Sätze sind kilometerlang, das zu lesen ist recht anstrengend.

    Nun zum fachlichen Teil. Ich bin keine Einachserspezi, würde aber behaupten, dass auch bei diesen Gespannen kein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis auf die Straße darf. Das hat mit der Zulassung erstmal nix zu tun. Alle 25-km/h-Hänger sind zulassungsfrei, aber eine ABE müssen die trotzdem haben.

    Für deine Eigenbauhänger heißt das einmal zum TÜV und eine Vollabnahme machen lassen. Achsen, Deichsel und Zugeinrichtung müssen dabei meisten mit einem Typenschild ausgestattet sein, sprich zugekauft sein. Wobei da jeder Prüfer etwas anders drauf sein wird.

    Gruß
    Maik

    Allgaier: erprobt-bewährt, beliebt-begehrt

  • Dankeschön für die Schnelle Antwort.
    Da ich das erste mal in einem Forum unterwegs bin, ist das alles sehr neu.
    Daher muss ich mich für den Falschpost entschuldigen.

    Zu ihrer Frage wo ich herkomme : Kreis Kaiserslautern.

    Also, wenn ich das richtig verstanden habe, werde ich wohl wenig Chancen haben eine Betriebserlaubnis für meinen Einachser + Anhänger zu bekommen.

    Das kleine Hako hat zwar einen Motor Code aber Leider kein Typenschild. :(
    Des weiteren hat der Anhänger ebenfalls kein Typenschild.

    Ich Frage mich, ob die Möglichkeit beim TÜV besteht eine neue Nummer dafür zu bekommen um ihn trotzdem anmelden zu können.

    Vielleicht ist es auch möglich bei den Hako Werken ein neues Typenschild dafür zu bekommen(?)

    Was meint ihr dazu?

    Ich bedanke mich im vorraus schon einmal für Ihre Antwort. :)

  • Moin Tobias -
    Eine ABE für den Eigenbauhänger ist möglich, wird sehr teuer...
    Hako wird ohne Eigentumsnachweis und Identifikation kein Typenschild herausgeben...

    Manchmal findet man Hakoretten und Hako-Anhänger in desolatem Zustand für sehr kleines Geld
    aber mit Papieren, dann könntest Du Typenschild und ABE auf Deine Hakorette transferieren.
    Was geht, kann Dir auch Ralf von http://www.hakorette.de meistens gleich sagen - siehe Webseite
    (er ist da sehr hilfsbereit und die Seite ein Querlesen wert!).

    Beim Anhänger würde ich mir einen defekten Teileträger kaufen und den aufbauen,
    ich glaube nicht, dass die Kosten eines Eigenbaus die teure Zulassung aufwiegen können...
    Hinsichtlich des Aufbaus ist man auch relativ frei aber Achse, Rahmen und Bremse
    sollten eben der ABE entsprechen...

    Hakotrac T6 und Hakotrac T8
    Suche Anbauteile/-geräte für Hako Record, Hakotrac T6 oder T8, insb. Wasser-/Abwasserpumpen
    Suche Kurbelstarterkassette für ILO 252 L / Suche Teile und Unterlagen für Hako Kart

  • Hallo,

    ich habe selbst 2 Eigenbauanhänger (1 für Traktor, der 2. fürs Auto, also mit eig. Kennz. zugelassen), eine Abnahme eines solchen Anhängers kostete zumindest 2011 noch 150€, also ungefähr so viel wie eine normale TÜV-HU inkl. SP-Prüfung an einem LKW-Anhänger. Eine ABE braucht der Anhänger rechtlich immer, egal ob zugelassen oder als landwirtsch. Folgekennzeichen mit 25 km/h.Allerdings muss der Anhänger so gebaut sein dass er auch zulässig ist, da gibt es ein paar Sachen zu beachten.

    Beispielsweise darf an einem bauartgeprüften Teil (z.B. eine Achse) nichts angeschweißt werden, denn ein solches Teil darf nicht verändert werden. Die Achse muss in dem Fall angeschraubt werden. Bei der Deichsel kommt es drauf an ob sie mit dem Rahmen verschweißt ist oder geschraubt wird. Eine Deichsel die Bestandteil des Rahmens ist - also angeschweißt ist - benötigt kein Prüfzeichen, kann also aus einem einfachen Stahlprofil bestehen. Eine geschraubte Deichsel benötigt immer ein Prüfzeichen, muss also dazugekauft werden z.B. von einem Hersteller von Deichseln für Autoanhänger (z.B. BPW, Alko oder Knott). Die Anhängerkupplung (das Verbindungsteil zur Zugmaschine) muss unabhängig von ihrer Form immer ein Prüfzeichen haben, also dazugekauft werden. Das Prüfzeichen ist zu erkennen an einem Wellensymbol mit einer dazugehörigen Nummer dahinter.

    Beleuchtungsmäßig brauchst du Rückleuchten mit Schlussleuchte, Blinker und Bremslicht. Nebelschlussleuchte wird erst über 25 km/h benötigt, Rückfahrlicht ist nur bei LKW-Anhängern Vorschrift. Dazu brauchst du hinten 2 rote 3-Eckige Reflektoren (manche Rücklichter haben die schon integriert), seitlich gelbe (Form egal) und vorn 2 weiße (Form egal)

    Wenn du den Anhänger abnehmen lassen willst ist das beste gleich am Anfang über das Projekt mit dem TÜV deines Vertrauens zu reden, der kann dir wertvolle Hinweise geben und wenn du nach seinen Spielregeln spielst kommt der Anhänger dann auch durch. Er erstellt dir dann ein Gutachten über den Anhänger, das auf der Rückseite die ABE enthält. Mit der gehst du dann zu einer Zulassungsstelle, die diese dann abstempelt und dann ist die ABE gültig.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Hi! ich kann Mademer nur zustimmen. Frag wegen der Zulassung mal im Einachser-forum.de nach. Gerade zu dem Thema gibt es 1000 verschiedene Aussagen und meinungen. Bei mir im Kreis ist es so, das ich mit BE zulassungsfrei fahren darf, sobald Haltername und Anschrift auf der linken Seite des Gespanns angebracht sind. In anderen Landkreisen wird das allerdings komplett anders gehandhabt. Am besten den Ralf von hakorette.de mal mit einem Bild Deines Hakos fragen, was es für ein Typ ist, dann doch noch mal nach dem Typenschild schauen und mit Fotos des Gespannes eine Email an Deine Kreisverwaltung/Zulassungsstelle schreiben.

  • Hallo,

    in diesem Fall ist es die Verbindungseinrichtung vom Einachser zum Anhänger. Da es sich hier aber um kein Standardteil handelt, weiß ich nicht, ob da ein Prüfzeichen sein muss. Am Besten sprichst du das mit dem TÜV- Mensch deines Vertrauens durch.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

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