Ergänzung zu schwarzes Folgekennzeichen / eigener Anhänger

  • Ich möchte hier zu diesem Thema auch noch beitragen. Leider ist die passende Unterhaltung (schwarzes Folgekennzeichen an Rückewagen) gesperrt. Falls möglich gerne verschieben!

    Da es zu dem Thema ja häufig Unsicherheiten gibt, möchte ich eine Entdeckung zu der Sache veröffentlichen.


    Die Bilder zeigen ein Gespann der Bundesanstalt des technischen Hilfswerks. Laut Aussage für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Pflege der Grünflächen bzw. Abtransport von Grünschnitt etc. so zu nutzen.

    Zu meinem Anhänger: Ich glaube unser Anhänger ist leider nicht ganz legal ... ist ein Eigenbau mit Fordachse aus den 60ern. Keine Papiere schwarze Folgenummer und ohne 25kmh Schild. Aber nach allem was ich gelesen habe ist er ja wegen Eigenbau nach 1960 ohne Papiere schon raus! :weinen:
    Da brauche ich also über kurz oder lang noch eine Lösung ....

  • Interessant. Ich könnte mir pauschal vorstellen, dass es für Bundeswehr und Katastrophenschutz Ausnahmeregelungen gibt. Mal schauen ob ich dazu was finden kann...

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Zitat von 3085

    Interessant. Ich könnte mir pauschal vorstellen, dass es für Bundeswehr und Katastrophenschutz Ausnahmeregelungen gibt. Mal schauen ob ich dazu was finden kann...

    Gibts bestimmt eine Ausnahmeregelung.

    In der Feuerwehr dürfen wir auch unsere Anhänger (Boot, TSA, Anhängeleiter) mit schwarzem Folgekennzeichen fahren.

    Güldner G30S (Baujahr 1963)
    Bautz AW 180 (Baujahr 1956)

    • Offizieller Beitrag

    Nein, schwarze Folgekennzeichen sind in der Regel nicht allgemein gültig. Wenn das THW da keine Sonderregelung hat, ist es sogar illegal, die Legalität von Folgekennzeichen bei 25 km/h ist ziemlich gut im Gesetzestext geklärt.

    Ich meine, die letzten von mir gesichteten Feuerwehr-Anhänger hätten alle grüne Kennzeichen gehabt, insbesondere die Bootsanhänger, da sie auf Einsatzfahrt schnell bewegt werden. TSAs gibts hier in Niedersachsen so gut wie überhaupt nicht mehr im aktiven Dienst...

    mfG
    Fabian

  • Hallo,

    bei der Feuerwehr haben wir auch Folgekennzeichen, allerdings sind diese Anhänger alt und werden selten benutzt. Weiß gerade nicht ob die Kennzeichen grün oder schwarz sind. Übers THW würde ich mir da keine Gedanken machen, der Laden ist sowiso staatlich, wenn hier irgendwas illegal wäre, würde der Staat sich somit selbst betrügen :wink:

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Es ist doch zum Heulen :weinen:

    Es ist wohl so wie Ihr es sagt ...

    https://www.bussgeldkatalog.org/zulassungsfreie-fahrzeuge/

    Unfassbar was das für die zahlreichen Eigenbau-Hänger bedeutet...
    Auch wenn für mich land- oder forstwirtschaftliche Nutzung rechtlich eine Grauzone bleibt da man ja auch ohne Gewerbe eben diese Nutzung haben kann??
    Jedenfalls kenne ich gleich mehrere Fälle, bei denen Traktorbesitzer seit Jahrzehnten, ohne Schuldbewusstsein und Probleme, mit schwarzer Folgenummer fahren. Bei dem Gespann meines Vaters z.B. Der fährt seit den 70ern so! :mrgreen:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Commander89

    Es ist wohl so wie Ihr es sagt ...


    Ja, so ist es definitiv, das wurde nicht nur in diesem Forum bereits ausgiebig diskutiert, vor zwei Jahren gabs sogar eine Bundestagspetition, die indirekt dieses Themengebiet betraf. Sie erreichte nicht genug Unterzeichner...
    Da wurde gefordert, dass das Unterhalten von Streuobstwiesen auch ohne Gewinnabsicht als LoF-Zweck im Sinne der Landschaftspflege bzw. Erhalt der ökologisch wertvollen Kulturlandschaft anerkannt wird. Dies hauptsächlich mit dem Hintergrund gefordert, dass die Besitzer dieser kleinen und kleinsten Flächen in den Gebieten mit der Realteilung im Erbrecht auch legal einen Gummiwagen mit Folgekennzeichen ziehen dürfen. Das konnte so nicht realisiert werden.

    Für die ganzen Eigenbau-Anhänger bedeutet das das sichere Ende - eigentlich waren sie nie so wirklich legal. Denn eine ABE muss man schon immer vorweisen können, sofern der Anhänger nach 1962 gebaut wurde.

    mfG
    Fabian

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