Zulassung Reform Muli 45 Deutschland

  • Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier und möchte mir einen Reform Muli 45 zulegen. Das Fahrzeug hat österreichische Papiere, bekomme ich das in Deutschland zugelassen? Ich bin froh um jeden Tipp, danke schonmal im Voraus!!! :D

  • servus an Alle hier

    also erst mal zu mir,ich heisse Ewald und bin neu hier im Form,kommen tu ich aus Baden-Württemberg und auch Besitzer eines Bergtraktors. allerdings ist meiner ein Muli 40.

    so nun zur eigentlicher Mitsprache hier bei Euch,mein Muli habe ich gebraucht gekauft in Deutschland ohne Papiere und ohne deutschen TüV. ich möchte den Schlepper über den deutschen TüV bringen und auch eine deutsche Zulassung beim Landratsamt bekommen. hier nun Fragen die vielleicht weiterhelfen könnten,was brauche ich alles an Unterlagen damit ich den TüV bekomme und damit ich Papiere erhalte für die Zulassung bekomme um den Schlepper auf der Straße zufahren? kann da geholfen werden? besten Dank mal im voraus

    mfg. Ewald

  • Hallo Ewald, willkommen hier im Traktorhof!

    Auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) gibt es eine Liste

    der ABE's aller Kraftfahrzeuge und Anhänger in Deutschland.

    Schau mal nach, ob der Muli dort geführt ist.

    Wenn ja, gehst Du mit der Fahrgestellnummer deines Fahrzeugs

    zur Zulassungsstelle und läßt dort klären, ob Dein Muli als gestohlen gemeldet ist. Gleichzeitig erfolgt eine sog. Aufbietung, da wird geklärt, ob vielleicht doch

    ein KFZ-Brief existiert. Wenn beides ohne Ergebnis bleibt, fragst Du bei TÜV, Dekra o.ä. nach einer Einzelabnahme Paragraph 21 STVZO.

    Wenn Du die hast, kannst Du Deinen Muli zulassen!

    So war's zumindest bei meinem Eicher!

    Viel Erfolg! :thumbs:

    V.G. Stephan

    Grüner Daumen :bauer:

    Eicher G 280 (endlich zugelassen, weiterhin in Arbeit),

    Hakorette Einachsergespann (mit Straßenzulassung)

  • ok,dankeschön mal im voraus für die Info "eicher Kombi" ähm Stephan

    von dem Mann der mir das Fahrzeug verkauft hat habe ich erfahren ,dass er den Schlepper damals als ersatzteilträger gekauft hat. er hat den Schlepper nie zugelassen und nur als Hofschlepper benutzt.er erklärte mir dass der Herr von dem er diesen Schlepper hat nun auch verstorben sei. der Schlepper hat ein Typenschild und dürfte somit auch irgendwie über den Tüv und die Zulassungsbehörte kommen. ( nur meine Annahme) ich bin gespannt was da noch alles auf mich zukommt.

    bis dann und Gruß Ewald

  • hallo Stephan

    ok,ich will mich mal auf der erwähnten Seiten schlaumachen ,wie man das immer so sagt. mein Bekannter arbeitet bei DEKRA und meinte dass das Fahrzeug mit den Eckdaten die ich Ihm gegeben hatte in der Datenbank sei. mal abwarten wie es weiter geht,nit den Daten aus der Datenbank. ich werde auf jedenfall wieder hier Bescheid geben was läuft oder gelaufen ist,ok? bis dahin will ich mich noch durchlesen bei Anderen.

    Gruß Ewald

  • Hallo Ewald, Typenschild ist schon mal gut, denn da stehen normalerweise

    die wichtigsten Sachen drauf: Fahrgestellnummer, Baujahr, Gewicht!

    Weiterhin viel Erfolg! 8):thumbup:

    V.G. Stephan

    Grüner Daumen :bauer:

    Eicher G 280 (endlich zugelassen, weiterhin in Arbeit),

    Hakorette Einachsergespann (mit Straßenzulassung)

  • hallo Stephan, kannst du mir vielleicht weiter helfen? ich habe doch eben einen Muli 40 den ich hier privat ergattert habe, der Verkäufer hatte auch keinerlei Papiere vom Schlepper weil er den Schlepper bei sich als Hofschlepper benutzt hat. er hatte damals auch keine Papiere vom Vorbesitzer erhalten und der Vorbesitzer ist mittlerweile verstorben. wie kann ich nun weiter machen mit dem Kauf vom Traktor?

    Verdammt, immer solche Hindernisse.

  • Hallo Zusammen, bislang habe ich 4 Schlepper wieder auf die Straße gebracht.

    1. Holder A10 Vollabnahme beim TÜV und dann mit Eigentumsnachweis zur Anmeldung bei der Zulassungsstelle TÜV wünschte eine Kopie des KFZ Briefes WG Daten

    2. Ferguson TEA wie der Holder es war jedoch ein Auftrag der Zulassungsstelle notwendig

    3. Massey Harris Pony wieder ohne Auftrag der Zulassungsstelle. Da es dafür französische Papiere gab musste ich einen lückenlosen Verbleib / Besitz vom letzten Eigentümer bis zu mir nachweisen.

    Dies war immer gleiche Zulassungsstelle und TÜV.

    4. Deutz F1L612 wieder würde ein Auftrag der Zulassungsstelle vom TÜV gefordert, dann jedoch einfach Termin da der Schlepper in einem anderen Bundesland angemeldet wird, die Anmeldeprozedur war in Hessen etwas anders aber der Eigentümer hat es geschaft.

    Zusammenfassung:

    Mit den Fahrzeugdaten zum TÜV/DEKRA, die helfen weiter.

    TÜV/DEKRA Gutachten und Versicherungsnummer zur Zulassungsstelle.....

    Für das KBA sind Fahrzeuge nur bis 7 Jahre nach der Abmeldung gelistet.

    Fahrzeuge die länger als 7 Jahre abgemeldet waren brauchen eine Vollabnahme und neue Papiere.

    Soweit meine Erfahrungen

  • Hallo zusammen,

    ich bin erst heute dem Hof beigetreten und gerade noch am Lesen. Zum Thema Muli kann ich so viel sagen, dass ich einen Muli 45 gekauft habe, über den an anderer Stelle im Forum schon berichtet wurde. Ich habe mal Schaltpläne benötigt und hatte mich deshalb an Reform in Wels gewandt. Mega freundlich und innerhalb kürzester Zeit hatte ich per Mail eine komplette Ersatzteilliste incl. Schaltplan. Vielleicht können die Servicemitarbeiter von Reform auch bei der Zulassung unterstützen, ich würde da auf jeden Fall mal nachfragen.

    Gruß Uwe

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