Wem gehört ein Traktor, wenn keine Papiere vorhanden sind

  • Hallo,

    folgendes hat sich zugetragen: habe von einem Bauern einen alten, nicht laufenden (also zu restaurierenden) Hela mit 15 PS geschenkt bekommen. Dieser hat 14 Jahre bei ihm in der hintersten Ecke seiner Maschinenhalle gestanden. Er braucht Platz und für den Hela hat er keine Verwendung, daher hat er ihn mir geschenkt. Der Bauer hat den Hela selbst geschenkt bekommen - ein Mann hatte damals ein Haus gekauft (mit Hela in der Garage) und keine Verwendung für den Hela, daher hat er ihn dem Bauern geschenkt. Der Mann ist aber bereit vor ca. 10 Jahren wieder weggezogen (nach Österreich, aber niemand weis wo genau).
    Der Bauer hat keine Papiere für den Hela, der Mann hatte nach Aussage des Bauern auch keine Papiere, ich habe logischerweise auch keine Papiere.

    Wer ist nun der rechtmäßige Besitzer?

    Ich frag deshalb, weil um den Traktor zuzulassen benötige ich eine "Eidesstattliche Erklärung". Wenn ich so eine Erklärung anfertige und mich als rechtmäßigen Besitzer angebe, habe ich ein riesen Problem wenn jemand (der Mann aus Österreich oder jemand anders VorVor-Besitzer?) auftaucht mit den originalen Papieren.


    Gruß LaHe 15

  • Hallo

    Fixiere die Geschichte schriftlich mit dem Bauern wenn ihr den Namen des Vorbesitzers habt gebt den mit an,
    damit lässt du bei der Zulassungsstelle den Brief beim KBA aufbieten.

    Gruß Ralf

    gelernter MF Schrauber :)
    _________________________________________________________________

    F15 G teilrestauriert
    und FE 35 mit Standard 23C Motor (Technische Instandsetzung läuft)
    PS wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

  • Hallo,
    Geh einfach zum Notar, sag den Traktor hat dein verstorbener Opa damals gekauft , stand Jahrzehnte lang rum.
    Papiere haben wir verloren und jetzt willst du ihn wieder anmelden.
    Somit brauchst du keinen Kaufvertrag oder sonstige Belege.

    Gruß Johannes

  • Hallo

    @Johannes

    was machst du wenn dann bei der Zulassung festgestellt wird das der Schlepper noch auf Ernst Erwin Erpel aus Timbuktu
    zugelassen ist ????

    Besser ist da meine Version, mit dem Bauern an einen Tisch und aufschreiben das der Bauer den Schlepper von dem
    unbekannt verzogenen Herren bekommen hat.

    Sollten sich dann Unstimmigkeiten ergeben wird die Trachtengruppe tätig und den verzogenen " Vorbesitzer" aufsuchen.

    Gruß Ralf

    gelernter MF Schrauber :)
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    F15 G teilrestauriert
    und FE 35 mit Standard 23C Motor (Technische Instandsetzung läuft)
    PS wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

  • Zitat von Bauer599

    Dann wären bestimmt noch gültige Nummernschilder dran.

    Nö...Mir ist zwar schleierhaft, warum man die von einem zugelassenen Fahrzeug abbaut, wenn man das nicht gerade restauriert, aber sowas kommt tatsächlich vor.
    Die beste Variante ist tatsächlich die erstgenannte: alles aufschreiben und damit zur Zulassungsstelle und Briefaufbietung machen lassen.
    Je nach Sachbearbeiter kann es sein, dass der Vorbesitzer auch erscheinen muss.

    Die Idee mit dem Notar von Bauer599 kann böse ins Auge gehen. Da sind die Kollegen in grün/blau recht empfindlich...da bist du schnell bei Betrug und schwerem Diebstahl.
    Außerdem muss du dann trotzdem die Briefaufbietung machen lassen, sparst dir also nix.

    MfG

    Christoph

  • Moin,

    hier spricht die 'blaue (ehemals grün / beige) Fraktion ... :o

    Der einfachste Weg zu neuen Papieren ist ... du meldest dich mal per PN bei mir ...

    Da finden wir relativ schnell und unkompliziert eine Lösung. ... danach können wir dann evtl auch hier berichten :wink: .

    ----
    So long

    Jan

    Freundlichkeit ist ein Bumerang ... sie kommt zurück
    (David Brown 25C (Bj 1955), 2 x 770 (Bj 1968), 775 (Bj 1975), 885 (Bj 1973), 990 (Bj 1974), 996 (Bj 1976), 1200 (Bj 1969), 1390 (Bj 1986), 1690 (Bj 1981)
    IHC 644 (Bj 1980), IHC 844 S (Bj 1980), CASE CS 120 (Bj 2002))

  • Also ich hab einen Kaufvertrag mit dem Bauern gemacht (obwohl ich den eigentlich geschenkt bekommen habe). Den Namen von dem Vorbesitzer ist nicht bekannt - der Mann ist halt auch schon vor 14 Jahren weggezogen und der Bauer ist nicht mehr der Jüngste - 83 Jahre alt.
    Ich habe auch mal bei der Zulassungsstelle nachgefragt: der Traktor ist nicht als vermisst oder gestohlen gemeldet.
    Die tatsächliche Frage lautet: Wer ist in so einem Fall der rechtmäßige Besitzer?

  • Servus,

    nachdem du alles in deiner Macht stehende getan hast, dich der Eigentümerschaft des Vorbesitzere zu versichern, dürfte das, wenn ich mich noch richtig an meine BGB Vorlesung erinnere, unter den gutgläubigen Erwerb fallen. Der rechtmäßige Eigentümer bist also du.

    MfG

    Christoph

  • Hi ...

    das sehe ich genauso ...

    ----
    So long

    Jan

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    (David Brown 25C (Bj 1955), 2 x 770 (Bj 1968), 775 (Bj 1975), 885 (Bj 1973), 990 (Bj 1974), 996 (Bj 1976), 1200 (Bj 1969), 1390 (Bj 1986), 1690 (Bj 1981)
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