Schwarzes (Folge-)Kennzeichen am Anhänger???

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mir einen weiteren Kipper (5,7- oder 8-Tonner) zulegen und bin bei der Suche danach beispielsweise auch auf die Themen ABE, TÜV-Zulassung oder Versicherungsschutz gestoßen. Aber meine persönliche Konstellation zu den Themen wurde nirgendwo genau bewertet – auch in diesem Forum konnte ich bisher keine Antwort finden, die passt.

    Wie sieht meine Konstellation aus:
    1. Landwirtschaftlichen Betrieb vor ein paar Jahren geerbt.
    2. Keine aktive Bewirtschaftung mehr – alle Flächen verpachtet. Hoffläche < 1ha.
    3. Finanzamtstechnisch führe ich einen landwirtschaftlichen Betrieb, inkl. Buchführung, Steuernummer und Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft.
    4. 2015 „neuen“ Traktor (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) angeschafft. Aufgrund fehlender landwirtschaftlicher Fläche in Eigenbewirtschaftung musste
    ich ihn mit schwarzer Nummer anmelden und zahle Kfz-Steuern (Lange Diskussion mit Zoll/Finanzamt/Bauernverband). Der Traktor gehört aber offiziell
    zu meinem Betrieb und steht im Inventar.

    Meinen Kippern habe ich ein ebenfalls ein schwarzes Folgekennzeichen und das 25 km/h-Schild* verpasst und bin der Meinung gewesen, dass dies reicht, um die Anhänger im Straßenverkehr zu bewegen und nicht an landwirtschaftliche Zwecke gebunden bin. Stimmt das?

    Ich wäre echt froh, wenn mir jemand genau sagen kann, welche Voraussetzungen (ABE, Versicherung, TüV, Führerschein) ich erfüllen muss, um den Traktor mit den Kippern zu bewegen. Oder bekomme ich wenigstens grüne Kennzeichen für die Kipper, weil ich noch einen landwirtschaftlichen Betrieb habe?

    Bevor ich es vergesse: Ich komme aus Schleswig-Holstein – falls es wichtig sein sollte.

    Ich danke Euch sehr für die Hilfe!

    Viele Grüße
    Marco

  • Hallo Marco,
    Deine Frage kann ich mit einem Satz beantworten: Die Folgekennzeichenregelung gilt nur bei Zugfahrzeugen mit grünem Nummernschild.
    Ergo: Deine Anhänger müssen zugelassen und versichert sein.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Moin moin,

    die ABE für einen Anhänger brauchst du immer, sofern dieser nicht vor 1961 gebaut wurde. Mitführen musst du sie rein rechtlich auch immer bei Anhängerfahrten. Zulassungsfrei ist der Anhänger nur, wenn er für einen LoF-Betrieb bewegt wird, wobei ein Folgekennzeichen auf einen der im Betrieb vorhandenen Schlepper vorhanden sein muss. Der Anhänger ist dann über die Betriebshaftpflicht mit versichert bzw. eine Betriebshaftpflicht schließt die zulassungsfreien Anhänger wie auch das Bewegen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit maximal 25 km/h in der Regel mit ein. Zur Sicherheit sollte man das jedoch abklären.
    Wenn kein LoF-Zweck für den Anhängereinsatz gegeben ist, muss er ganz normal mit einem schwarzen Kennzeichen und all den nötigen Fahrzeugpapieren zugelassen werden. Eine vorhandene, vom Hersteller des Anhängers ausgestellte ABE hilft dabei natürlich enorm. Sofern das Typenschild des Anhängers noch vorhanden ist, können auch Ersatz-ABEs vom Hersteller ausgestellt werden. Existiert der Hersteller nicht mehr, kann und darf dies auch der TÜV (bei dir in SH).

    Ein schwarzes Folgekennzeichen ist in der Gesetzgebung nicht vorgesehen und damit nicht existent!
    Einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen im LoF-Zweck darf man auch mit einem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen bewegen, bspw. wenn man mit dem eigenen (Hobby-)Traktor bei einem befreundeten Betrieb in der Ernte hilft. Hier ist der Beitrag von 3085 etwas ungenau.

    Der Zoll möchte vermutlich auch für deine Anhänger gerne Steuern kassieren. Sofern du sie rein landwirtschaftlich nutzt, wäre es ein Streitfall. Bedenke aber, dass vielen Streuobstwiesen-Besitzern in Süddeutschland in den letzten Jahren die Steuerbefreiung (ergo steuerbefreiter LoF-Einsatz) und damit gerichtlich festgestellt auch die Erlaubnis zum Betrieb zulassungsfreier Anhänger aberkannt wurde:
    Die Petition ist seinerzeit übrigens aufgrund mangelnder Teilnahme gescheitert...
    Der Text jedoch wurde von verkehrsrechtlicher Seite geprüft und beschreibt die Rechtslage ganz gut.

    Ich bitte bei den folgenden Beiträgen um Zurückhaltung. "Ein Cousin des Schwagers meines Nachbarn hat erzählt..." oder "ich mach das seit Jahren einfach so" hilft niemandem weiter und sorgt nur für Verwirrung. Wer gesichertes Wissen beisteuern kann, bitte gerne.

    MfG
    Fabian

  • Hallo,

    Alles richtig was oben geschrieben wurde, mir persönlich ist das anmelden des Anhängers sogar recht, es gibt zu viele die mit üblem Schrott unterwegs sind , was ich jedoch absolut nicht richtig finde, das nen 5,7 t hänger weit über 200 eur kostet ( wird nach gesamtgewicht versteuert) . Für reine Hobby zwecke ist das einfach zu viel und für mich inakzeptabel . Haben meinen " eigenbau" Tieflader auch Tüv abnehmen lassen und auf Saison angemeldet für 5 monate, kostet mich immer noch über 140 eur und 17 eur Versicherung, ist für 15 mal nutzen nen haufen Kohle ...

    Gruß Markus

    Meine Eicher :
    Eicher Tiger 2 EM 235 mit FL (restauriert)
    Königstiger 2 (3015) in Restauration
    Eicher 3072 TURBO im Original Zustand
    Eicher G 400
    Eicher ES 201
    Eicher ES 400
    Eichus Stapler
    Eicher 3251 HS


    Eicher war gut, ist gut ,
    und bleibt weiterhin gut !

  • Hallo Fabian,

    danke für Deinen konziesen und informativen Beitrag!
    Die von Dir beschriebene Kombination: Schwarzes Traktorschild und grünes Anhängerschild interessiert mich näher: Was ist die Grundlage, dass ich mit einem schwarzen Schleppernummernschild bei der Ernte einen zulassungsfreien Anhänger mit grünem Nummernschild eines anderen "Bauern" ziehen darf?

    Dem Eröffner des Fadens würde ich den Rat geben, den ich immer in unseren Fällen gebe: Die Zeit, die man sich inden Foren und sonst wo erkundigt, und das Risiko, beim Transport von nicht-LoF Bierkisten abkassiert zu werden, sind nicht die Euro Wert, die man "spart". Ganz einfach den/die Anhänger normal anmelden und versichern und mit schwarzen Nummernschildern herumzueiern.

    Johannes

  • Ich habe mich auch schon einmal lange mit der Sache beschäftigt. Es ist im Grunde so wie oben beschrieben, und für normale Anwender so zu handhaben. Schwarze Folgekennzeichen gibt es jedoch sehr wohl. Diese sind jedoch nur in Einsatzorganisationen wie z.B. Feuerwehr oder THW legal.
    Wenn es für die Nutzung ausreichend ist, lässt sich etwas sparen in dem man auf einen Anhänger verzichtet und einen Heckcontainer am Fahrzeug nutzt. Wenn das nicht reicht, bleibt nur die Anmeldung mit damit verbundenen Kosten sowie dem Aufwand eine Zulassung für alte, ehemals landwirtschaftlich genutzte Anhänger zu bekommen.

    Gruß

  • Zitat von GTfan

    Einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen im LoF-Zweck darf man auch mit einem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen bewegen, bspw. wenn man mit dem eigenen (Hobby-)Traktor bei einem befreundeten Betrieb in der Ernte hilft. Hier ist der Beitrag von 3085 etwas ungenau.

    Hallo Fabian,

    den Satz musst du vorläufig streichen, es läuft gerade ein Gerichtsverfahren zu diesem Thema. Auch wenn dessen Ausgang abzuwarten bleibt...

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
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    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Man sollte ebenfalls den Führerschein beachten:
    L und T sind ebenso an LoF zweckgebunden wie grüne Nummern.
    D.h. bei schwarzen Nummern an Traktor und Anhänger: 3er, B/BE oder LKW.
    Mit Anhänger am Traktor ist da Schluss mit B, mit den neuen BE wirds auch schnell eng (max. 3,5to Anhänger) ==> C1E oder CE nötig!

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten – auch wenn mir das daraus resultierende Ergebnis nicht gefallen kann.

    Wenn ich es alles richtig verstanden habe, sieht es wie folgt aus:

    1. Ein grünes Kennzeichen für die Kipper bekomme ich nicht.
    2. Ich müsste sie regulär - wie jeden PKW-Anhänger auch - anmelden.
    3. Dazu brauche ich die ABE, Fahrzeugpapiere und einen positiven HU-Bericht vom TÜV.
    4. Ich muss den Anhänger versichern und Kfz-Steuern zahlen.

    Und schon habe ich ganz viele Baustellen.

    Es sieht so aus, dass ich hier zwei Kipper stehen habe:

    a) einen Einachser der Firma Krone Typ EDK45T mit 5,7to Gesamtmasse
    b) einen 8to-Kipper (Hersteller zur Zeit noch unbekannt), Gabel und Auflaufbremse von PEITZ (vielleicht auch der ganze Anhänger)

    Zu keinem der Kipper habe ich irgendwelche Papiere – keine ABE, Brief oder sonstiges. Beim ersten ist das Typenschild stark beschädigt und beim zweiten fehlt es komplett, da der Bereich nach Beschädigung erneuert wurde. Beide Kipper haben noch nie den TÜV gesehen, da sie immer mit grünen Kennzeichen unterwegs waren. Baujahre ab den 1980ern aufwärts. Technisch und optisch sind sie aber noch einigermaßen okay und es muss auf den ersten Blick nicht viel Geld investiert werden.
    Beide habe ich selbst angeschafft.

    Ich brauche nur einen Kipper mit Straßenzulassung, da ich nur ein paarmal im Jahr damit unterwegs bin. Und da reicht mir der 5,7-Tonner voll und ganz. Den 8-Tonner habe ich mir gekauft, da ich auf dem Hofgelände einige größere Erdbewegungen vornehmen möchte und diese transportieren muss. Trotzdem wäre es auch ganz gut für diesen zumindest eine ABE zu haben, wenn er wieder verkauft werden soll.

    Aber was ist jetzt zu tun, um den kleinen Kipper zuzulassen?
    Wen muss ich zuerst kontaktieren? Ich habe ja nichts Schriftliches in der Hand.
    Krone (Hersteller)? TÜV? Zulassungsstelle?

    Und wie bekomme ich eine ABE für den großen Kipper? Ich habe da was von Einzel-ABEs beim TÜV gehört. Was kostet so was?

    Hat damit schon jemand Erfahrung oder einen Fahrplan für mich?

    Vielen Dank auch für dem Hinweis mit dem Führerschein in Kombination mit den schwarzen Kennzeichen!
    Ich habe einen alten 3er Führerschein, den ich noch nicht habe umtragen lassen.
    Bitte beachten: Das Gespann fährt maximal 25 km/h!!!

    Viele Grüße
    Marco

  • Zitat von 3085

    Hallo Fabian,

    den Satz musst du vorläufig streichen, es läuft gerade ein Gerichtsverfahren zu diesem Thema. Auch wenn dessen Ausgang abzuwarten bleibt...

    Moin,
    was ist denn da der Streitpunkt, wenn man mal fragen darf?
    Die Gesetzeslage ist ja eindeutig, finde ich.

    Gruß
    Karl

  • Moin,

    ich war eben gerade bei der Polizeidirektion in unserer Kreisstadt, um genau zu erfragen, wie ich mit dem Kipper zu verfahren ist.

    Folgende Infos habe ich von dem wachhabenden Oberkommissar in Diskussion und mit mehreren Detailnachfragen erhalten (trotzdem alles ohne Gewähr):

    1. Wenn die Zugmaschine ein schwarzes Kennzeichen hat und es nur diese eine Zugmaschine auf dem landwirtschaftlichen Betrieb gibt, muss auch das Folgekennzeichen schwarz sein! Und es gibt schwarze Folgekennzeichen - man denke an die Fahrradträger auf der Anhängerkupplung beim Pkw!
    2. Die Zulassungsfreiheit des Anhängers ergibt sich aus der Nutzung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke. Das heißt, wenn ich den Anhänger ausschließlich für meinen LoF-Betrieb einsetze, um z.B. Produkte zu meinem Abnehmer zu transportieren, ist das Fahren mit schwarzem Folgekennzeichen okay. Allerdings konnten wir kein Beispiel finden, in dem dieser Fall wirklich auftritt, da ein schwarzes Kennzeichen am Trecker schon sagt, dass da nicht mehr viel mit eigener Landwirtschaft und somit Transport ist.
    3. Es wurde die Aussage aus diesem Forum bestätigt, dass eine normale Zulassung des Kippers die richtige Vorgehensweise ist.

    So viel nochmal dazu.

    Kann mir einer von Euch vielleicht bei meinem Problem mit der Zulassung helfen (siehe weiter oben)?
    Das wäre echt super!

    Viele Grüße
    Marco

  • Zitat von Karl-1973

    Mit LoF Zweck und für den LoF Betrieb ist dem Anhänger die ziehende Zugmaschine egal.

    Eben nicht. Argument der Versicherung ist, dass Traktoren mit schwarzer Nummer nur für Betrieb von zugelassenen Anhängern versichert sind. So einfach ist das.

    Immer dran denken: Ist der Anhänger an ein Zugfahrzeug gekoppelt, zahlt im Schadensfall die Versicherung vom Zugfahrzeug, nicht die des Anhängers.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von squiddy

    Man sollte ebenfalls den Führerschein beachten:
    L und T sind ebenso an LoF zweckgebunden wie grüne Nummern.
    D.h. bei schwarzen Nummern an Traktor und Anhänger: 3er, B/BE oder LKW.
    Mit Anhänger am Traktor ist da Schluss mit B, mit den neuen BE wirds auch schnell eng (max. 3,5to Anhänger) ==> C1E oder CE nötig!

    Vorsicht! Das ist so definitv FALSCH!

    Die Kennzeichenfarbe hat niemals etwas mit dem Führerschein zu tun!
    Das grüne Kennzeichen ist zwar genauso an den LoF-Zweck gebunden wie die Führerscheine L und T, das heißt aber nicht, dass ich nicht auch mit einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen eine LoF-Fahrt durchführen kann, bei der dann natürlich L und T gelten.
    Und genau dieser Fall würde ja hier vorliegen.


    Zitat von DB1490

    Folgende Infos habe ich von dem wachhabenden Oberkommissar in Diskussion und mit mehreren Detailnachfragen erhalten (trotzdem alles ohne Gewähr):

    1. Wenn die Zugmaschine ein schwarzes Kennzeichen hat und es nur diese eine Zugmaschine auf dem landwirtschaftlichen Betrieb gibt, muss auch das Folgekennzeichen schwarz sein! Und es gibt schwarze Folgekennzeichen - man denke an die Fahrradträger auf der Anhängerkupplung beim Pkw!
    2. Die Zulassungsfreiheit des Anhängers ergibt sich aus der Nutzung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke. Das heißt, wenn ich den Anhänger ausschließlich für meinen LoF-Betrieb einsetze, um z.B. Produkte zu meinem Abnehmer zu transportieren, ist das Fahren mit schwarzem Folgekennzeichen okay. Allerdings konnten wir kein Beispiel finden, in dem dieser Fall wirklich auftritt, da ein schwarzes Kennzeichen am Trecker schon sagt, dass da nicht mehr viel mit eigener Landwirtschaft und somit Transport ist.
    3. Es wurde die Aussage aus diesem Forum bestätigt, dass eine normale Zulassung des Kippers die richtige Vorgehensweise ist.

    1. Das mit dem schwarzen Folgekennzeichen kommt immer wieder auf. Anscheinend gibt es hier im Forum auch jemanden, der das so mit Versicherung und Zulassungsstelle abgeklärt hat, und entsprechende Genehmigungen schriftlich vorliegen hat. In diesem Fall ist das okay, wenn auch das keine hundertprotzentige Garantie im Schadensfall ist...gesetzteswidrige Verträge sind eben mit Vorsicht zu genießen.
    Das Kennzeichen am Fahrradträger hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit dem Folgekennzeichen zu tun, über das wir hier reden. Schließlich hat ein Fahrradträger weder Räder, mit denen er als eigenes Fahrzeug geltend auf der Straße bewegt wird, noch müsste der Träger irgendwie versichert werden. Da geht es also rein um die Lesbarkeit des Autokennzeichens und nicht um Zulassungs- und Versicherungstechnische Dinge. Allein die Aussage zeigt die Kompetenz des Polizisten...auf deren Aussage ist kein Verlass, und wie er sagt sind sie ja auch ohne Gewähr.

    2. auch diese Aussage ist quatsch, so wie ich oben geschrieben habe. Es gibt genügend Landwirte und Lohnunternehmer, die ihre Schlepper schwarz zulassen, damit sie im Zweifelsfall raus sind bzw. weil sie öfter gewerblich fahren. ABER: Das heißt nicht, dass ein schwarz zugelassener Schlepper nicht auch 100% LoF-Fahrten ausführen kann.

    3. Da hat er recht!

    3085s Beitrag ist richtig, ich würde das aber im Einzelfall mit meiner Versicherung klären und mir schriftlich geben lassen. Wir haben auch schwarze Schlepper und ausschließlich grüne Hänger laufen. Sogar die Autoanhänger laufen grün. Ist aber alles mit der Versicherung, zu der ein guter Draht besteht, abgeklärt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von DB1490

    Moin,

    ich war eben gerade bei der Polizeidirektion in unserer Kreisstadt, um genau zu erfragen, wie ich mit dem Kipper zu verfahren ist.

    Folgende Infos habe ich von dem wachhabenden Oberkommissar in Diskussion und mit mehreren Detailnachfragen erhalten (trotzdem alles ohne Gewähr):

    Was ich von Polizisten und Dienststellenleitern der Zulassungsstelle schon alles gehört habe, da hab ich mir oft nur ein entsetztes Lachen verkneifen können. Aber Maik hat ja schon alles richtig gestellt ;)

    MfG
    Fabian

  • Hallo Marco,

    sehr interessantes Thema, über folgenden Satz bin ich gestolpert:

    Zitat von DB1490


    2. Keine aktive Bewirtschaftung mehr – alle Flächen verpachtet. Hoffläche < 1ha.

    Für mich heißt das dass der Betireb quasi eingestellt ist, also gar nicht mehr aktiv von dir geführt wird. Hast du denn auch den gesamten Betrieb "im Ganzen" verpachtet oder nur die Flächen?

    @ Fabian:

    Zitat

    Bedenke aber, dass vielen Streuobstwiesen-Besitzern in Süddeutschland in den letzten Jahren die Steuerbefreiung (ergo steuerbefreiter LoF-Einsatz) und damit gerichtlich festgestellt auch die Erlaubnis zum Betrieb zulassungsfreier Anhänger aberkannt wurde

    Hast du zu diesem Urteil ggf. ein Atkenzeichen o.ä? In dem Link zur Petition ist leider nichts aufgeführt. Würde mich sehr interessieren. In Baden-Würrtemberg kommt dieses Thema wohl in letzter Zeit häufiger vor, https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…5lk-mMoENK7YRwN. Hoffe der Link funktioniert.

    Gruß

    Frederik

  • Stimmt Maik, wer mit einem Schwarzen Schlepper LoF arbeitet für den gilt natürlich auch L/T.

    Aber: wer kein grünes Schild bekommt (so wie ich) und für sich selbst Brennholz oder was auch immer macht kann sich nicht auf LoF beziehen, da kein LoF Betrieb.

    Fahre ich das Brennholz "offiziell" für meinen Onkel (mit Landwirtschaft), dann gilt L und LoF, auch mit meinem schwarzen Schlepper. Dann gilt auch der Überrollbügel, wenn ich in seinem Wald unterwegs bin.
    So meine Auffassung.

    Mit der Polizei naja ich weiß nicht, wahrscheinlich werden zumindest hier bei uns kaum Landwirte mit Schrottkippern aufgehalten, ich vermute die kennen sich da auch nicht so richtig aus (is auchnbesser so;)), bis halt öfter mal was passiert und dann die Juristen auf den Plan gerufen werden....

    Gruß
    Andi

  • Um es klar zu stellen:
    In erster Linie geht es darum, dass im Schadenfall die Versicherung zahlt! Das ist das wichtigste!

    Wenn ich eine Familie im Van mit dem Schlepper umniete und die Versicheurng nicht zahlt, weil der Anhänger nicht richtig zugelassen und damit Gespann widerrechtlich unterwegs ist, bin ich "nur" finanziell dran - aber die Familie hat im Zweifelsfall Tote oder Schwerverletzte zu beklagen für die nicht richtig gezahlt wird, weil mir die Kohle ausgeht.
    Es geht um die Sicherheit der möglichen Geschädigten und nicht darum imaginäre Grauzonen auszunutzen!
    Also den Kipper immer im Zweifelsfall zulassen! Kostest im Schnitt bei einem 5,7to 25 EUR pro Monat.

    Schraubergottchen:
    Das grüne Kennzeichen bedeutet nur, dass das zugelassene Fahrzeug von der Kfz-Steuer entbunden ist, weil mit ihm ein bestimmter Zweck erfüllt wird. Mehr nicht!

    zu 1: Wenn ich nur einen Traktor im Betrieb habe, der nicht steuerlich begünstigt ist (schwarzes Kennzeichen), kann das Folgekennzeichen nicht grün sein! Die steuerliche Begünstigung wurde mir ja verweigert.

    zu 2:
    Ich habe nicht von Schleppern geredet, sondern von Anhängern! Das ist nicht das gleiche. Es gibt Anhänger, die ein grünes Kennzeichen haben (steuerbefreit wegen LoF) aber trotzdem mit eigenem Kennzeichen zugelassen sind (Vmax >25 km/h -> versichert + TÜV). Das ist die Kennzeichenfarbe des Schleppers egal, weil das Anhängerkennzeichen sagt: "Ich bin steuerbefreit, weil ich ausschließlich für LoF-Zwecke genutzt werde. Trotzdem muss ich zum TÜV und bin versichert."
    Andersherum kann der Anhänger (Vmax bis 25km/h) THEORETISCH ein schwarzes Folgekennzeichen besitzen, weil er nur für LoF-Zwecke eingesetzt (zulassungsbefreit!) wird aber der jeweilige Betrieb keine Kfz-Steuerbegünstigung mangels bewirtschafteter Fläche erhalten hat. Das ist nur THEORETISCH und kein Quatsch!

    viele Grüße
    Marco

  • Zitat von Frederik

    Hallo Marco,

    sehr interessantes Thema, über folgenden Satz bin ich gestolpert:


    Für mich heißt das dass der Betireb quasi eingestellt ist, also gar nicht mehr aktiv von dir geführt wird. Hast du denn auch den gesamten Betrieb "im Ganzen" verpachtet oder nur die Flächen?

    Hallo Frederik,

    die Ackerflächen sind verpachtet. Aber ich habe noch 0,5ha Hoffläche. Ich bin in der Berufsgenossenschaft, habe eine Betriebsnummer, muss einen jährlichen Betriebsabschluß für den landwirtschaftlichen Betrieb machen usw. -> trotzdem keine Steuerbegünstigung bei der Zulassung von Fahrzeugen, da bewirtschaftete Fläche unter 2ha.

    Grüße
    Marco

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