Wohnwagen für Traktor

  • Hallo
    habe einen kleinen Wohnwagen geschenkt bekommen, den ich mir für Treffen herrichten will.

    Jedoch hat er keine Papiere mehr.

    darf ich den ohne Papiere hinterm Traktor ziehen auf Treffen ?

    Was muss ich beachten ?

    Grüße

  • Hi Jens,

    bei einem Wohnwagen musst Du alles machen, egal ob das Ding hinter einem Auto oder einem Traktor hängt.

    Das heißt du brauchst Papiere, musst ihn versichern, versteuern usw.

    Ein Bauwagen (so wie ich ihn hab) ist davon befreit.

    Allerdings kostet so ein Wowa wenn du ihn noch auf Saison anmeldest keine 30 €.

    "... und Gott fragte die Steine: "Wollt Ihr Dieselross-Fahrer werden?" Und die Steine antworteten: "Nein, dafür sind wir nicht hart genug."

    Viele Hobbies auf dieser Welt,
    kosten eine Menge Geld,
    doch mit den höchsten Kostenfaktor,
    hat das Hobby : "Alter Traktor" :D

  • Hallo
    Nils
    Was heißt bei einem Bauwagen brauch man das nicht. Auch wenn man den mit schwarzer Nummer auf Treffen fährt?
    Wie ist da die Lage?
    Habe auch einen Bauwagen und will den für Treffen zurecht machen.

    MFG
    22er

    Meine Hanomag´s
    R19 Bj.54, R22 Bj.55,
    R27 Bj.55, R28 A Bj.52 mit Frontlader,
    R28 B Bj.52, R45 A Bj.52
    Deutz MAH711 Bj. 48
    Herford Typ BS, Bj. Nachkrieg

  • Stand vom Tüv in Homburg Limbach ist folgender : Bauwagen ist grundsätzlich zulassungsfrei, egal in welcher Kennzeichenkombination oder Farbe oder was auch immer.
    Sofern der Bauwagen nicht vor 1961 gebaut wurde, brauch man lediglich eine ABE. Diese bekommt man (sofern man keine besitzt) schon anhand der Typenschilddaten vom TÜV ausgestellt.

    Einzige Punkte welche erfüllt sein müssen sind :

    - Die verkehrstauglichkeit des Anhängers (Lichtanlage, Reifen usw.)
    - Auf den beiden Seiten sowie hinten muss ein Geschwindigkeitsaufkleber des Zugfahrzeugs sein
    - Folgekennzeichen wäre nicht schlecht (wenn ichs richtig verstanden hab ist es keine Pflicht, aber es wäre nicht schlecht eins dran zu haben)
    - Die Anschrift des Besitzers muss auf dem Wegen stehen (zu Größe oder wohin genau wurde sich nicht geäußert also ist das wohl egal)

    Wenn ich Glück habe muss ich meinen Wagen noch nicht mal vorführen. Ob das bei einer ABE notwendig ist wollen die noch abklären, allerdings meinten sie beim vorletzten Mal als ich dort war dass ich den Bauwagen nicht vorführen müsse.

    "... und Gott fragte die Steine: "Wollt Ihr Dieselross-Fahrer werden?" Und die Steine antworteten: "Nein, dafür sind wir nicht hart genug."

    Viele Hobbies auf dieser Welt,
    kosten eine Menge Geld,
    doch mit den höchsten Kostenfaktor,
    hat das Hobby : "Alter Traktor" :D

  • Das Thema hatten wir hier doch schon recht oft,einfach mal die Suche benutzen! Zum Thema Bauwagen,dieser ist nur solange zulassungsfrei wie er auch in seiner eigentlichen Funktion und Bauweise genutzt wird,wenn der quasi wie von vielen zu einem Wohnwagen umgebaut wird,entfällt das Privileg der Zulassungsfreiheit,aber es wird wohl noch einige Anzeigen und Gerichtsurteile brauchen bis das jeder einsieht!

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Zitat von Farmer1

    ...dieser ist nur solange zulassungsfrei wie er auch in seiner eigentlichen Funktion und Bauweise genutzt wird,wenn der quasi wie von vielen zu einem Wohnwagen umgebaut wird,entfällt das Privileg der Zulassungsfreiheit...

    Genau das habe ich den Prüfern auch gesagt, aber die haben gesagt dass es keine Rolle spielt wie ich das Teil nutze. Deswegen war ich ja selbst so verblüfft !

    Die Verkehrspolizei von Wadern hat nichtmal ne ABE für diese Fahrzeuge als Pflicht angegeben. Da war nämlich auch ein Bekannter fragen und die haben gesagt er brauch nur das Folgekennzeichen.

    Aber wie dem auch sei. Hier geht es ja um den Wohnwagen !
    Papiere kannst du beantragen bzw. vllt. kann dir deine Tüv-Stelle weiterhelfen, wenn du die Daten vom Typenschild hast. Über Microfish finden die so einiges raus. So hab ich bei mir keine Infos über den Hersteller gefunden und die haben das alles.

    Bzw. solltest du es einfach mal bei Wilk probieren (gehören glaub ich heute zur Knaus-Tabbert Group).

    "... und Gott fragte die Steine: "Wollt Ihr Dieselross-Fahrer werden?" Und die Steine antworteten: "Nein, dafür sind wir nicht hart genug."

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    • Offizieller Beitrag

    Die gesetzliche Lage bei Bauwägen ist eindeutig, jegliche weitere Diskussion eigentlich müßig. Wenn irgendwelche Behördenvertreter keine Ahnung haben, sollte man das nicht als Freibrief sehen. Irgendwann trifft man auf jemanden mit Ahnung und dann ist dumm gucken und den Geldbeutel ganz weit öffnen die einzige Möglichkeit, die einem noch bleibt.

    Für den WoWa sind die Regelungen ebenfalls eindeutig. Er muß versteuert (nach Gewicht) und versichert werden und benötigt Papiere.

    Wenn der WoWa nicht länger als 7 Jahre abgemeldet ist, könnte die Zula ihn noch im Bestand haben. Ruf an und sag ihnen die FIN. Und frage, was Du brauchst, um ihn zuzulassen. Hätte ich das bei mir so gemacht, hätte ich mir den §21 sparen können. Du brauchst dann nur eine normale HU.

    Wenn die Zula keine Daten hat:

    Ist das Typschild der Achse auch vorhanden?

    Fotografiere beide Typschilder und sprich damit beim TÜV vor. Es muß der TÜV sein, denn nur dieser darf Dir ein Gutachten nach § 21 ausstellen. Wenn er die Daten hat, ist alles ganz einfach. Ich empfehle eine kleine Werkstatt, die der TÜV-Onkel aufsucht. Dort beim nächsten Termin unverbindlich vorsprechen. Die Fotos gibst Du ihm mit und wartest auf den nächsten Termin, ob er was rausgefunden hat.

    Wenn das nix hilft, klapperst Du den Hersteller, dessen Nachfolger und die einschlägigen Wohnwagenforen und Oldtimer-Camping-Foren im www ab.

    Viel Erfolg!

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Achtung habe Null Erfahrungen


    Welcher Wohnanhänger würde für einen 45PS Schlepper geeignet sein, was wäre zu beachten hinsichtlich Zulassung -Anhängung-Versicherung (Grüne Nummer).


    Der Wohnanhänger sollte für max. 2 Personen geeignet sein, evtl mit Fahrräder.


    Ist hier die Anhängung für die Normale anhängekupplung eines Autos geeignet?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und ganz herzlich willkommen hier im Traktorhof, lieber Michl oder Meik!

    Was die Zulassungsfrage angeht, so findest du die Antwort in diesem Thread.
    Welchen Wohnwagen du kaufen sollst, wirst du sicherlich bei einem Besuch beim nächsten Wohnwagenhändler erfahren. Optisch passend ist sowieso keiner.

    Stichwort Kugelkopf: Wir haben hier im Traktorhof eine tolle Suchfunktion, die dir die richtige Antwort liefert.

    Gruß, Hendrik

  • Moin,
    wie Hendrik schon erwähnte passt ein Wohnwagen im klassischen Sinne stilistisch nicht zu einem Schlepper. Da such Dir aus was Du magst. Rein von der Zugleistung her brauchst Du Dir wohl kaum Gedanken machen.
    Ob ein Bauwagen oder anderes besser passt ist eine reine Geschmacksache, da kann Dir keiner helfen. Alles andere wurde hier schon mehrfach diskutiert.
    Gruss Ralf

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