gewagter Transport

  • Moinsen,
    so ein Depp, der hat sich seine Strafen wirklich verdient.
    Über den Feiertag wäre ich vielleicht auch noch gestolpert, aber bei der Anhängerlast und Ladungssicherung hört der Spaß echt auf.
    Gruß Holger

    Wer braucht einen Originalzustand, meine Schlepper haben gewachsene Patina :trecker7:

  • Losgelöst vom Thema Ladungssicherung etc., große Sorge habe beim Transport meiner Oldtimer an Sonntagen mit dem Landy.......alles so halblegal.....das Auto wird als LKW zugelassen (geht nicht anders vom Gesetzgeber, wg Brückenrahmen und Emissionen) allerdings als PKW versteuert (weil Aufbaustufe B Personenbeförderung), und meine Oldis sind ja eigentlich Freizeitmaschinen......wie Pferdeanhänger, Caravans etc. Dort gibt es ja per se eine Ausnahmegenehmigung.

    Bislang ging es gut, aber wird das so bleiben?

    Es geht sich mir um das auch im Artikel angesprochene Sonntagsfahrverbot.

    Wer von euch hat hier vllt Erfahrungen mit dem Thema, weil er vllt einen vergleichbar eingestuften PKW zum Ziehen hat?

  • Zitat von schlüterklaus

    Das Sonntagsfahrverbot gilt nur für den gewerblichen Gütertransport ,das Thema wurde auch schon beim LKW Stefan behandelt.
    mfg.klaus


    Sicher?
    Also muss ich davon ausgehen, dass die Jungs in dem o.g. Link gewerblich unterwegs waren, richtig?

    Wer ist LKW Stefan? Ein User hier im Forum?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute,

    wenn Du den Kontrollettis verklickern kannst, dass Du privat bist, ist das schon die halbe Miete. Denn sonst brauchst Du auch noch ein Kontrollgerät und musst Sozialvorschriften beachten. Kannst mal bei den Gewerbeaufsichtsämtern gurgeln, die ham Übersichten. Hanebüchener Scheiß.

    Wenn das Gespann allerdings nach Handwerker aussieht, hast Du es nicht so leicht. Also nimm was mit, was unzweideutig auf einen Privattransport schliessen lässt. Sonntagsklamotten, Picknickkorb, Freundin im Petticoat, Zettel vom Oldtimertreffen ... Damit hast Du sofort die BAG los, denn die darf nur gewerbliche kontrollieren.

    Was ich gelesen hab, und das hat mich entsetzt, denn ich hab die andersrume Konstellation: VW T4 Kasten, zugelassen als PKW, versteuert als LKW. Heute nicht mehr zu kriegen. Ich falle trotzdem unter das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, weil das Ding nicht wie ein PKW aussieht. Es ist völlig egal, was in den Papieren steht, das Ding ist das, wonach es aussieht oder jemand meint, dass ....
    Willkür ist hier Tür und Tor geöffnet.

    Hoffe, es hilft jemandem.

    Gruß
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Von den rechtlichen Dingen mal ganz abgesehen, bestätigt dieser Fall genau das, was ich immer predige:

    Der erste Eindruck zählt... und es gibt keine zweite Chance für einen ersten Eindruck.

    Soll heissen: Ich muss mich nicht wundern, wenn ich mit einem zu kleinen Anhänger, schrottigem Zugfahrzeug und ausgefransten Spanngurten angehalten werde. Dann kriegt die Rennleitung nämlich erst richtig Lust, zu suchen. Und dann finden die auch was!

    Hätten die einen passenden Anhänger und mehrere neue(!) Spanngurte benutzt, währen die vielleicht gar nicht kontrolliert worden.

    Gruß, Hendrik

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