TüV 9 Monate überziehen

  • Hallo,
    ich habe bei meinem Eicher ED 19 den TÜV vergessen, der wäre 10/16 fällig gewesen. Habe ich komplett übersehen.
    Acht Monate sind ja eigentlich gerade noch so noch drin beim Überziehen, aber er steht gerade mit eimem Getriebeschaden auf dem Hof. Das wird noch Wochen dauern bis er wieder rollt. Was kann ich nun am besten tun? Stillegen will ich den natürlich ungern.
    Soll ich zur Zulassungstelle oder einfach nichts tun und dann den TÜV draufmachen lassen? oder anderes?
    Schöne Grüße, Eicherfreund.

  • Kannst ihn abmelden aber ich denke das kostet mehr als es bringt. Wegen Tüv musst du dir keine Gedanken machen, den kannste irgend wann machen, wenn du so lange überzogen hast ist das eh völlig egal :D Nur darfst du damit nicht mehr auf eigener Achse zum Tüv fahren ;)

    Gut vorgeglüht ist halb Angelassen!

  • Hallo,

    am Besten solltest du den Eicher nicht an der Straße offen für jeden sichtbar stehen haben, sondern irgendwo wo er ein wenig von neugierigen Blicken abgeschirmt ist, dann interessiert sich auch niemand für die nicht ganz aktuelle HU. Wenn er dann läuft kannst du sie dann nachholen.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

    • Offizieller Beitrag

    Mittlerweile werden Landratsämter aktiv und leiten bei überzogener HU selbständig (ohne Info von außen, sondern nach Datenlage) Maßnahmen ein. Nicht alle, aber Deins, wenn Du Pech hast.

    Auf eigener Achse zur HU fahren "geht" immer, solange das Fahrzeug angemeldet ist. Man sollte ggf. bei einer Kontrolle einen Termin vorweisen können. Wenn es ganz dumm läuft und die Trachtengruppe stur ist, kriegste halt ne Anzeige. Bei 9 Monaten ist das Bußgeld ganz schön heftig und ich glaube, es gibt sogar einen Punkt. Das sagt Dir aber der Bußgeldkatalog.

    Sicher bist Du, wenn Du das angemeldete Fzg. auf dem Anhänger zur Prüfstelle fährst. M.W.n. dürfen auf dem öffentlichen Gelände der Prüfstelle keine abgemeldeten Fahrzeuge geprüft werden. Prüfingenieure, die zu Werkstätten kommen, sind mit eigenen roten Kennzeichen (05er) ausgestattet, um dort unangemeldete Fahrzeuge prüfen zu können. Ob sie Dir an der Prüfstelle ein eigenes drannageln, musst Du abklären.

    Ein rotes Kennzeichen der Werkstatt darfst Du nicht verwenden, denn es darf nur für werkstatt-/händlereigene Fahrzeuge verwendet werden.

    Deine Zula verkauft Dir sicher gern ein Kurzzeitkennzeichen. Das geht im Ausnahmefall ohne gültige HU, wenn Du direkt zur HU fahren willst. Nachweis? Dort fragen!

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Ich hatte für die TÜV-Prüfung nach der Restauration meines T8VW den Dekra Prüf-Ing. zu mir eingeladen. Er ist einer von denen, die zu den ganzen freien Werkstätten fahren und dort die Prüfungen machen. Somit hatte ich keinerlei Probleme mit Fahrt zur Prüfstelle etc.

    Gruß, Stefan

    "Kind vom Bauernhof braucht nen Trecker"

    Bungartz & Peschke T8VW

    Bungartz & Peschke T8DA/S
    Bungartz T6
    Bungartz F6

  • Moin,
    bei allen mir bekannten Zulassungsstellen bekommt man kein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU und ich glaube das ist bundesweit so. Auch nicht ausnahmsweise. Genau das ist ja der Ansatz der Kritik. Wie soll ein Besitzer mit einem Kfz ohne Tüv HU zur Tüv Station kommen? Früher besorgte man sich ein Kurzzeitkennzeichen und los gings. Ein rotes Werkstattkennzeichen verleiht eigentlich kein Händler mehr da es wie oben beschrieben nur für eigene Fahrzeuge gilt und im Fall der Fälle Riesenprobleme auftreten. Heute kommt ein Prüfer wenn man Glück hat zu einem oder man transportiert das Fahrzeug auf einem Hänger zum Tüv.
    Gruß
    Ralf

  • Hi,
    das ist doch eindeutig,
    TÜV machen, solange man TÜV hat, da angemeldete Fahrzeuge nun mal gültigen TÜV haben müssen,
    oder abmelden und dann versichert(!) ohne TÜV auf dem direkten Weg zum TÜV-Prüfer fahren,
    Das sind die rechtlichen und wie ich finde auch logischen Möglichkeiten.
    Warum sollte sich das Gesetz darum kümmern, dass es Menschen gibt, die ihren Pflichten nicht nachkommen, außer durch Ahndung der entsprechenden Ordnungswidrigkeiten?
    Alle anderen Möglichkeiten sind auch bereits genannt, mit Aufwand ohne Risiko, oder mit weniger Aufwand, aber gewissen Risiken.
    Gruß
    Karl

    • Offizieller Beitrag

    Man kriegt das Kzkz ohne HU für die Fahrt zur HU!
    https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeiche…eitkennzeichen/
    Nicht amtlich, aber wenn's im Internet steht, wird es schon wahr sein. :P

    Hier ein link für den restlichen Quatsch: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde…ohne-zulassung/

    Ich finde, man sollte hier nicht rumspekulieren, sondern belastbare aktuelle Quellen zu Rate ziehen.

    Wie z.B. diese hier bezüglich Prüfplätzen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiid.html

    Gruß
    Michael

  • Hallo,

    erste Quelle:
    "... Das Fahrzeug muss zudem mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet sein.
    Ist keine gültige HU vorhanden, muss ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeugs gewährleistet sein.
    Die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt unter Auflagen. ..."

    s.o.
    Kurzkennzeichen nur für abgemeldete Fahrzeuge (und mit TÜV, bzw. unter Auflagen), wenn, dann also erst abmelden und TÜV machen.

    zweite Quelle:
    "...
    Mit entstempeltem Kennzeichen:
    Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen,
    dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren.
    Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen.
    Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. ..."

    s.o.:
    (vorübergehend) abgemeldet (altes Kennzeichen), und dann versichert ohne TÜV (natürlich TÜV fähig) auf direktem Weg zum TÜV-Prüfer.
    (Damit normalerweise räumlich innerhalb des Bezirks, wobei sich das eher auf die Zulassungsstelle bezieht,
    also für die Fahrt vom TÜV Prüfer zur Zulassungsstelle, für den Weg zum TÜV Prüfer wird dort nichts genannt,
    kann aber nur den gleichen Regeln unterliegen).

    dritte Quelle:
    Das muß schon der Prüfer selber feststellen, ob der Standort des Fahrzeug die Anforderungen an den Prüfort erfüllt,
    er also in der Lage ist, den Prüfort an den Standort des Fahrzeugs zu verlegen.

    Ich habe in den Quellen nicht Neues oder Anderes zum Sachverhalt gefunden.

    Gruß
    Karl

    Einmal editiert, zuletzt von Karl-1973 (27. Juni 2017 um 12:23)

  • Hi,
    Nein:
    Vierte Quelle:
    "... Das Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung verfügen
    ... Das Fahrzeug darf im Inland nicht zugelassen sein
    ..."

    s.o.:
    Also KzKz nur abgemeldet mit noch gültigem TÜV (erste Quelle schränkt diese durch Auflagen ein, wobei das wahrscheinlich nur "Kulanz" ist),
    um ev. neuen TÜV zu machen .

    KzKz ist ohne TÜV keine Option (s.o.:" ... wenn, dann also erst abmelden und TÜV machen...", wie auch immer).

    s.o.:
    Es bleibt rechtlich nur abmelden und dann versichert(!) ohne TÜV auf dem direkten Weg zum TÜV-Prüfer fahren,
    oder transportieren ,
    oder den Standort des Fahrzeugs zum Prüfort machen,
    oder Risiken eingehen.
    Wobei ein (kleines) Risiko bereits besteht, nämlich, dass das Fahrzeug angemeldet ist und keine gültige HU hat.
    So manch einem stört bereits dieser Umstand.

    Gruß
    Karl

  • Moin nochmal,
    ne geht bei uns nicht. Habe gerade mit der Behörde telefoniert. Wenn man ein Kurzzeitkennzeichen möchte ist bei uns ausnahmslos eine gültige HU vorzuweisen. Man kann aber mit einem Fahrzeug das mal angemeldet war und nun abgemeldet ist zur HU fahren.
    Gruß
    Ralf

  • Zitat von Sierra

    Mittlerweile werden Landratsämter aktiv und leiten bei überzogener HU selbständig (ohne Info von außen, sondern nach Datenlage) Maßnahmen ein. Nicht alle, aber Deins, wenn Du Pech hast.


    Liest sich etwas abenteuerlich, welche Maßnahmen sollen das denn sein?
    Es ist doch völlig legitim dass ein Tüv-Termin überzogen wird, solange ein Fahrzeug nicht im Verkehr bewegt wird geht das auch niemanden was an ob mein alter Schlepper der Monate lang in der Scheune steht Tüv hat oder nicht, welche rechtliche Grundlage soll es da denn geben wenn, wie hier geschrieben wurde, "sich jemand dran stört"?
    Klar hat man ein mehr oder weniger großes "Geschiss" wenn man dann wie hier das Fahrzeug zum Tüv bringen muss - oder eben den Tüv zum Fahrzeug.
    Beim Saisonkennzeichen z.B. ist es völlig normal dass die Tüvprüfung erst im Zulassungszeitraum vorgenommen wird.

    Gut vorgeglüht ist halb Angelassen!

    • Offizieller Beitrag

    Du bekommst ein Bußgeld, die Polizei wird informiert oder irgendeine Bußgeldstelle. Bei uns handhaben sie das gottseidank bisher nicht so.
    Das geht soweit, dass Du sogar ein Bußgeld bekommst, wenn Du versuchst, das "überzogene" Kfz abzumelden und es dadurch erst auffällt. Können sie, müssen sie aber nicht. Ordnungswidrigkeiten können verfolgt werden, es gibt aber keinen Zwang dazu.

    Die rechtliche Grundlage suchst Du Dir bitte selbst. Es ist egal ob Du das Fahrzeug tatsächlich bewegst oder bewegen könntest. Es ist angemeldet und Du hast überzogen. Basta.

    Saisonkennzeichen sind außen vor, da Du nicht außerhalb des Saisonzeitraums zur HU fahren darfst. Dann muss aber Deine erste Fahrt bei Beginn des neuen Saisonzeitraums zur HU führen.

    Kawaschrauber: Da handelt Deine Zula entgegen der Bestimmungen.

    Gruß
    Michael

  • Hi,
    Nein, es ist nicht legitim den TÜV Termin zu überziehen, die Zulassung ist an eine gültige HU gebunden (Paragraph 29 StVZO) und damit ist es egal, ob das Fahrzeug in der Scheune steht, kaputt ist, bewegt wird oder nicht.
    Ohne gültige HU hat man keine gültige Zulassung, sozusagen keine "Berechtigung zu existieren".
    Folglich kann bei nicht nachgewiesener HU die Zulassung entzogen werden.
    Folglich kann, wenn jemand sich an einem angemeldeten ohne HU auf privatem Grundstück abgestelltem Fahrzeug stört, dieses zu Problemen für den Halter führen.

    Wie schon geschrieben, wenn an die Erteilung des KzKz die Auflagen für eine Ausnahme so hoch setzt, dass man in einen Bereich kommt, für den man gar kein KzKz braucht, warum soll man den, der es haben will, dieses nicht auch verkaufen? Doppelt hält besser?!? Vielleicht ist das Amt da Kundenfreundlich betriebswirtschaftlich ausgerichtet?!?
    Gruß
    Karl

    PS: Wo kein Kläger, da kein Richter, was für manch (oder vielen) Bürger normal ist, muss noch lange nicht Rechtens sein.

  • Hi,
    Theoretisch ist beim Saisonkennzeichen das Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums ja nicht zugelassen, und damit die Fahrt zur TÜV Prüfung außerhalb des Zulassungszeitraums legitim. Müsste man noch die Versicherungsfrage klären. Keine Ahnung.
    Ich würde innerhalb des Zulassungszeitraums mit gültiger HU die HU neu machen und damit die Fälligkeit in den Zulassungszeitraum schieben. Die Fahrt im Zulassungszeitraum ohne gültige HU ist nicht zugelassen und kann entsprechend mit den definierten Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Man kann natürlich auch auf Milde hoffen und ohne HU im Zulassungszeitraum zur Prüfung fahren, zumal dieser Fall ja auch nur einmal auftreten kann, da folgend die Fälligkeit dann im Zulassungszeitraum ist, zum Glück setzen das Gesetz noch Menschen um, ich möchte mir gar nicht ausmalen, wie das in der zukünftigen digitalen Welt aussehen wird.

    Gruß
    Karl

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