Frage zu den Rechtsverhältnissen bei historischem Anhänger

  • Liebe Leute,

    dies hier ist mal eine Vor-Anfrage an Sachkundige im Forum bezüglich alten Anhängern. Ich bin da völliger Laie.
    Hintergrund ist folgender, dass ich die Gelegenheit hätte, mehr oder weniger kostenlos einen alten Anhänger von einem Landwirt aus dem Dorf zu übernehmen. Derzeit weiß ich nur, dass das Teil überhaupt existiert, da es seit 20 Jahren unter einem riesigen Haufen an Unnützem vergraben ist. Es ist ein 2-Achsanhänger vielleicht 2,8 x 4,5 meter, mit Fahrgestell aus Stahl, Auflaufbremse per Gestänge nur auf die Vorderachse wirkend, ein 2-Seiten-Kipper per Handkurbel. Was man sieht ist, dass er rundum auf den Felgen steht, so also nur nach ersten Investitionen auf eigener Achse transportabel. Der Landwirt sagte, dass noch sein Vater ihn dort abgestellt habe und dass dafür wohl keine Papiere mehr existieren würden.
    Nun meine Fragen:
    - sind die Antworten vom Bundesland abhängig (in diesem Fall BaWü)?
    - er sagte, dass Anhänger, die *vor* einem bestimmten Jahr gebaut seien, keine Papiere bräuchten, wie ist da die genauere Sachlage?
    - ich nehme an, nur wenn ein Anhänger ein "max 25 km/h"-Schild trägt?
    - ich fahre einen 25 km/h-Traktor (Eicher) mit schwarzem Kennzeichen, am Anhänger muss wohl nur das Nummernschild des Traktors wiederholt werden, oder?
    - versichert wäre der Anhänger zusammen mit dem (jeweiligen?) Zugfahrzeug?
    - wir wollen da wenige, aber dennoch Tonnen Äpfel drauf transportieren. Ist eine (funktionierende) Auflaufbremse nur an der Vorderachse da "Selbstmord"?

    Wäre nett, wenn jemand freundliche und verständliche Infos hätte!
    Johannes

    • Offizieller Beitrag

    Moin moin,

    hier mal zuerst die Antworten auf deine Fragen und dann die für dich relevante Möglichkeit für den Straßenverkehr:

    Zitat von jweitzel


    - sind die Antworten vom Bundesland abhängig (in diesem Fall BaWü)?


    Zulassungsrecht ist Bundessache, daher eigentlich allgemeingültig. Die Ahnungslosigkeit vieler Sachbearbeiter lässt jedoch von Büro zu Büro verschiedene abenteuerliche Blüten entstehen...

    Zitat von jweitzel


    - er sagte, dass Anhänger, die *vor* einem bestimmten Jahr gebaut seien, keine Papiere bräuchten, wie ist da die genauere Sachlage?


    Vor dem Baujahr 1962 ist keine "ABE" nötig, sofern der Anhänger zulassungsfrei mit Folgekennzeichen im LoF-Einsatz für einen Betrieb unterwegs ist.

    Zitat von jweitzel


    - ich nehme an, nur wenn ein Anhänger ein "max 25 km/h"-Schild trägt?


    Das Schild muss so oder so dran.

    Zitat von jweitzel


    - ich fahre einen 25 km/h-Traktor (Eicher) mit schwarzem Kennzeichen, am Anhänger muss wohl nur das Nummernschild des Traktors wiederholt werden, oder?


    Ein "schwarzes" Folgekennzeichen ist nicht zulässig, da es nur für zulassungsfreie Anhänger gilt und es diese wie gesagt nur für LoF-Betriebe überhaupt gibt.

    Zitat von jweitzel


    - versichert wäre der Anhänger zusammen mit dem (jeweiligen?) Zugfahrzeug?


    In einem LoF-Betrieb ist ein zulassungsfreier Anhänger mit Folgekennzeichen über die Betriebshaftpflicht ausdrücklich mit eingebunden.

    Zitat von jweitzel


    - wir wollen da wenige, aber dennoch Tonnen Äpfel drauf transportieren. Ist eine (funktionierende) Auflaufbremse nur an der Vorderachse da "Selbstmord"?


    Nein, bei vernünftiger Fahrweise ist das kein Selbstmord. Sowas hat früher gut funktioniert und klappt auch heute noch tausendfach. Wichtig ist eben eine vorausschauende Fahrweise, denn jeder auflaufgebremste Anhänger kann dich bei einer Vollbremsung mit dem Schlepper quer drücken. Am besten mal ohne Not ausprobieren und an eine Vollbremsung heran tasten, dann fährt man automatisch sehr bewusst und aufmerksam.

    Ein zulassungsfreier Anhänger auf einem LoF-Betrieb muss das Folgekennzeichen eines auf dem Betrieb im Einsatz befindlichen Schleppers haben. Es darf jedoch auch ein betriebsfremder Schlepper diesen Anhänger legal ziehen, wenn der Anhänger bzw. der Transport für den Betrieb im Einsatz ist oder für andere LoF-Einsätze ausgeliehen wird. Die Zugmaschine muss dabei kein grünes Kennzeichen haben, auch mit einem abseits des LoF-Einsatzes zugelassenen Schlepper darf man solche Anhänger legal ziehen. Sofern man eben für einen LoF-Betrieb unterwegs ist, z.B. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.
    Zu bedenken bleibt dabei, dass die private Streuobstwiese oder der private Holzerwerb kein LoF-Zweck ist! Es muss eine Gewinnabsicht dahinter stecken und je nach Region wird entweder eine Steuernummer oder die BG-Mitgliedschaft als Nachweis gefordert.

    Für dich wird es wohl nur die Möglichkeit geben, den Anhänger ganz regulär zuzulassen. Das heißt eine Vollabnahme beim TÜV machen lassen, Papiere erstellen lassen, als Anhänger zulassen und ebenso versichern. Hilfreich ist es natürlich, wenn auf Deichsel, Anhänger und mindestens der gebremsten Achse jeweils ein Typenschild zu finden ist.
    Ohne LoF-Betrieb hast du keine andere wasserdicht legale Möglichkeit.

    mfG
    Fabian

  • Mit Deiner Bemerkung sprichst Du ein schon oft überlegtes Thema an! Bisher habe ich davor zurückgeschreckt aus Furcht, dass ich "das Echo nicht vertrage". Staat, Steuer, Berufsgenossenschaft, Anträge, Nachweise, Hofkontrollen, Einschränkungen.

    Wir halten z.B. hobbymäßig ein paar Ziegen und hatten die vor Jahren auf Anraten des Tierarztes *kostenlos* gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Der Tierarzt seinerseits hat natürlich berechtigt diese Impfung beim Landwirtschaftsamt abgerechnet – und dann ging das Fass auf: Das Amt stellte fest, dass da irgendwo ein paar Ziegen rumlaufen, die keine 20 kg Aktenmaterial an den Hufen hängen haben, und es regnete hier Umschlagweise Formulare, Ohrmarken, Internetformulare, Anmeldungen, Zuchtbuch usw. Seit dem halten wir uns bescheiden.
    Bei Anmeldung eines grünen Numernschildes wird man wohl Landwirtschaft anmelden müssen. Nehme ich an. Und ich nehme an, unser Hof würde dann sofort von der Berufsgenossenschaft etc. auseinander genommen, falsche Leitern, falsche Anhänger, falsche Stalltüren, falsche Anbindestricke, Duchgangshöhe zu niedrig (der Hof ist von 1778), falsche Arbeitshandschuhe, keine EU-zertifizierte Mistgabel.

    Wir hatten hier auch Galama im Dorf, weil wir alleweil mal eine Traktor-Demo gegen das nahegelegene Atomkraftwerk fahren, woraufhin die mit den grünen Nummernschildern vors Finanzamt gezerrt wurden, weil sie subventionierten Diesel für politische Zwecke mißbrauchen! Und mussten nachzahlen.

    Man will das alles nicht glauben.
    Johannes

  • Hallo,
    Ein Hoch auf den deutschen Amtsschimmel. Igendwann wird hier noch jeder Gang auf's WC geregelt. Da überlegt man sich echt, was man offiziell macht und was nicht.
    Danke Fabian für die super Zusammenfassung. Das Thema stünde für mich in ähnlicher Form an. Jetzt bin ich auf jeden Fall auch aufgelistet und kann mir überlegen, was ich mache. Super.

    Gruß Frank

    Mein Eicher ist ein Teil der Familie.

    Eicher ED22 (Bj 1955)

  • Hallo,

    ich fahre ebenfalls Grünes Kennzeichen - ich habe etwas Wald und regelmäßige , nicht allzu hohe Einnahmen aus dem Verkauf von Äpfeln. Anfang des Jahres musste ich den 4006 ummelden und bekam auf Nachweis des Einkommens der Äpfel die Grüne Nummer, allerdings sind wir durch den Wald in der BG und zahlen dafür Beitrag, das muss man glaube ich auch angeben. Kontrolliert hat bei mir von der BG her noch nie jemand, und selbst in der Firma bei der ich arbeite (mit 15 Mitarbeitern) kommt auf das Betriebsgelände höchstens alle 10 Jahre mal einer von der Bau BG vorbei.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von jweitzel

    vielen Dank für Deine präzise Antwort!

    Dann sieht das wohl eher danach aus, besser sich nach einem fitteren Anhänger samt Papieren umzusehen.

    Johannes

    Das kannst du wohl so oder so tun. Von solchen Hängern gibt es mehr als genug.
    Schon für wenige hundert Euro bekommst du einen einsatzbereiten. Da lohnt die Restauration nicht. Ich habe aber auch noch so ne Leiche da stehen...

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