Liebe Leute,
dies hier ist mal eine Vor-Anfrage an Sachkundige im Forum bezüglich alten Anhängern. Ich bin da völliger Laie.
Hintergrund ist folgender, dass ich die Gelegenheit hätte, mehr oder weniger kostenlos einen alten Anhänger von einem Landwirt aus dem Dorf zu übernehmen. Derzeit weiß ich nur, dass das Teil überhaupt existiert, da es seit 20 Jahren unter einem riesigen Haufen an Unnützem vergraben ist. Es ist ein 2-Achsanhänger vielleicht 2,8 x 4,5 meter, mit Fahrgestell aus Stahl, Auflaufbremse per Gestänge nur auf die Vorderachse wirkend, ein 2-Seiten-Kipper per Handkurbel. Was man sieht ist, dass er rundum auf den Felgen steht, so also nur nach ersten Investitionen auf eigener Achse transportabel. Der Landwirt sagte, dass noch sein Vater ihn dort abgestellt habe und dass dafür wohl keine Papiere mehr existieren würden.
Nun meine Fragen:
- sind die Antworten vom Bundesland abhängig (in diesem Fall BaWü)?
- er sagte, dass Anhänger, die *vor* einem bestimmten Jahr gebaut seien, keine Papiere bräuchten, wie ist da die genauere Sachlage?
- ich nehme an, nur wenn ein Anhänger ein "max 25 km/h"-Schild trägt?
- ich fahre einen 25 km/h-Traktor (Eicher) mit schwarzem Kennzeichen, am Anhänger muss wohl nur das Nummernschild des Traktors wiederholt werden, oder?
- versichert wäre der Anhänger zusammen mit dem (jeweiligen?) Zugfahrzeug?
- wir wollen da wenige, aber dennoch Tonnen Äpfel drauf transportieren. Ist eine (funktionierende) Auflaufbremse nur an der Vorderachse da "Selbstmord"?
Wäre nett, wenn jemand freundliche und verständliche Infos hätte!
Johannes