Anbaurahmen mit Kugelkopf

  • Hallo,
    ich habe seit einiger Zeit für meinen Kleintraktor einen Anbaurahmen mit Kugelkopf. Mit dem Ventil vor dem Fahrersitz kann ich die Heckhydraulik sperren, sodass die Ackerschiene bei der Fahrt nicht weiter absinken kann. Kommt es aber dazu das die Deichsel meines PKW-Anhängers nach oben gedrückt wird (z.B. durch einen Unebenheit) schlägt der ganze Anbaurahmen nach oben. In Richtung nach oben sind die Arme des Heckkrafthebers nicht arretiert. Ich glaubte erst es sei nur bei den Kleintraktoren so, aber beim MF65 eines Bekannten ist das auch so. Kann man die Arme des Heckkrafthebers nach oben hin auch arretieren, sodass der Anbaurahmen in beide Richtungen fixiert ist ?


    Gruß
    landbastler

    Bilder

    Jinma 164Y ; Baujahr 2016; 16PS/2400 u/min; 3 Zylinder Wirbelkammer-Dieselmotor; 2 Gruppen; je 3 Gänge vorwärts und 1x rückwärts; Allrad und Differentialsperre zuschaltbar; Zapfwelle 540, 720 und 1000 u/min; Servolenkung; Heckkraftheber ; Frontlader; Anhängerhydraulik; Überrollbügel mit Gurt;

  • Hallo Landbastler,

    das "Nach-oben-Schlagen" ist genau der Grund, warum Kugelköpfe an Ackerschienen nicht legal sind, und Du damit auch nicht auf öffentlichen Straßen einen Anhänger ziehen darfst. Bei Fendt gibt es Modelle mit DW-Hubwerkk, anstatt EW, und aufgrund der Beschaffenheit der Hubstreben, kann dieses Hubwerk auch drücken - folglich also auch negative Stützlasten eines Anhängers aufnehmen. Bei Dir ist das aber nicht der Fall.
    Du wirst Dir irgendwie eine oder zwei Streben bauen müssen, die die Ackerschiene bei Anhängerbetrieb mechanisch sperren und somit auch die negativen Stützlasten aufnehmen können. Dann hört auch das Schlagen Deines Anbaurahmens auf - das stellt aber immer noch keine legale bzw. abnahmefähige Lösung dar!

    Gruß, F20GH.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Hallo F20GH,

    danke für die Antwort. Bevor ich dieses Teil kaufte habe ich ein Foto zum TÜV geschickt und nachgefragt ob ich damit mit meinen PKW Anhänger am Traktor im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf und das wurde gejaht. Bei meinem Yanmar, den ich zuvor besaß hatte ich so eine Strebe dran und es funktionierte. Ich hoffte nur das es eine elegantere Lösung gäbe.

    Gruß
    landbastler

    Jinma 164Y ; Baujahr 2016; 16PS/2400 u/min; 3 Zylinder Wirbelkammer-Dieselmotor; 2 Gruppen; je 3 Gänge vorwärts und 1x rückwärts; Allrad und Differentialsperre zuschaltbar; Zapfwelle 540, 720 und 1000 u/min; Servolenkung; Heckkraftheber ; Frontlader; Anhängerhydraulik; Überrollbügel mit Gurt;

  • ... also das würde ich auch gerne schwarz auf weiß sehen, was "Dein" TÜV da geschrieben hat!!!

    Bei einem Oldtimer-Schlepper ohne Heckhydraulik, aber mit starrer Ackerschiene, da kann man Glück haben, dass ein
    TÜV-Prüfer einem da ein paar hundert Kilo Anhängelast gestattet, und dies auch in den Papieren vermerkt.

    UNABHÄNGIG davon, ist in der Homologation der Schlepperhersteller für ihre jeweiligen Traktoren das Dreipunktgestänge IMMER nur für
    die Verwendung von ANBAUGERÄTEN, auch solche mit eigenem (Hilfs-)Fahrwerk, nicht aber von Anhängern freigegeben.

    Gruß, F20GH.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Schönen guten Abend,
    verfolge das mit der Kugelkopfproblematik schon eine ganze Weile.
    Habe auch einen solchen Anbaurahmen an der Heckhydraulik. Die kann ich mittels einer grundsoliden Sperrklinke bei meinem Krieger 30 KS A in einer Position oben oder unten, weiß ich nicht genau, mechanisch arretieren.

    Grüße
    KS_30A

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    was immer dir der TÜV da geschrieben hat, es entspricht nicht der gültigen Rechtslage!!

    An einer höhenverstellbaren Anhängeschiene (Ackerschiene) darf kein Kugelkopf-Anhänger gezogen werden. In Einzelfällen habe ich bereits Abnahmen erlebt bzw. gesehen, bei denen die Hubstreben oder Hubarme mechanisch mittels dicker Bolzen oder Anhängung direkt am Getriebeblock festgesetzt wurden. Da braucht man allerdings bereits einen wirklich guten und interessierten Prüfer zu, der die Rechtslage gut kennt.

    Eine Festlegung über das Steuergerät gegen Absenken auf hydraulischem Weg ist definitiv nicht zulässig!

    Um einen derartigen Rahmen über die Höhenverstellung hinaus zugelassen zu kriegen, braucht es noch weitere Voraussetzungen. Idealerweise ein mitgeliefertes Mustergutachten bzw. eine Prüfbescheinigung/Betriebserlaubnis einer technischen Prüfstelle (TÜV, KÜS, Dekra usw) für den Rahmen. Dann muss dein Prüfer nur noch überprüfen, ob der Rahmen den Angaben entspricht und vorschriftsmäßig am Schlepper befestigt werden kann.
    Unter Anderem muss natürlich auch die Kugel ein Prüfzeichen haben und die Stahlteile müssen gestempelt sein.

    Natürlich auch diese Angaben wieder ohne Gewähr und Garantie.
    MfG,
    Fabian

  • Guten Abend,

    erst im Unglücksfall kostet es dich Haus und Hof

    @ GTfan da hast Du Recht

    diese Ansage sollte sich jeder, der für Veranstaltungen (Fasching; Kerbaum etc.) Fahrzeuge zur Verfügung stellt, verinnerlichen und reflektieren.

    So und jetzt stellen wir die Leiter an, um über den Tellerrand zu schauen.

    Wie bekommt man einen Anhänger mit Kugelkopfkupplung an einen Schlepper mit Zugmaul angehängt. Versicherungs und technisch einwandfrei natürlich.

    Guten Abend

    KS_30A

    • Offizieller Beitrag

    Indem ihr nicht über die Ackerschiene in der Hydraulik zieht, sondern durch eine andere Vorrichtung, die irgendwie am Getriebeblock befestigt ist. Die Tage wurde hier in einem Thread ein umgebautes Zugpendel vorgeschlagen...starr gestellt und mit Kugelkopf dran, bzw. eine Vorrichtung die eben ähnlich aufgebaut ist. Selbstverständlich muss auch das vom TÜV abgesegnet werden.

  • Hallo,
    da ja jeder der sich mit dem Thema beschäftigt, weis das sehr viele mit so einem Kugelkopf unterwegs sind, steigt doch die Wahrscheinlichkeit das es schon jemanden schon Haus und Hof, Punkte oder sonstwas gekostet hat.
    Kennt jemand konkrete Fälle? Das würde mich wirklich mal interessieren.

    mfg
    Andreas

    PD Junior 108

  • Nabend,

    Ich würde mich wohler fühlen, wenn Sprengringfelgen von öffentlichen Straßen und Veranstaltungen verbannt würden. Wenn man bedenkt was vor einigen Jahren am Schleizer Dreieck hätte passieren können. Nicht auszudenken. Zum Zeitpunkt des Geschehens standen keine Zuschauer auf der Seite. Pures Glück.

    Das mit den Kugelkopfkupplungen wird rechtlich gesehen im Vergleich meines Erachtens übertrieben gehandhabt.

    Lanzturm

  • Zitat

    Das mit den Kugelkopfkupplungen wird rechtlich gesehen im Vergleich meines Erachtens übertrieben gehandhabt.

    Muss denn immer erst etwas passieren, bis es dann verboten wird?

    ... es wird auch nicht übertrieben gehandhabt, es ist und bleibt verboten, nicht aus Gutdünken sondern mit gesetzlicher Grundlage:

    1) Der Kraftheber ist nicht bauartgeprüft.
    2) Es sind keine Limits für die Stützlast eingetragen.
    3) Die Grenzen setzen die zulässige Hinterachslast und die Mindestlast auf den Vorderrädern (außerdem zul. Reifentraglast und Hubkraft).
    4) In den Unterlenkern dürfen nur Arbeitsgeräte gefahren werden.
    Das heißt: Bodenbearbeitungsgeräte, Futtererntemaschinen, Anhängespritzen.
    5) Für Transportanhänger, Güllefässer und Großflächenstreuer bleibt der Kraftheber tabu.

    Quellennachweis Top Agrar 06/13

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Lanzturm


    Ich würde mich wohler fühlen, wenn Sprengringfelgen von öffentlichen Straßen und Veranstaltungen verbannt würden.

    Da Reifenplatzer deutlich häufiger vorkommen als das Versagen von (im Unglücksfall eigentlich immer) fehlerhaft montierten Sprengringfelgen, dürfte hier die Gefahr verhältnismäßig gering ausfallen. Nicht umsonst sollten Sprengringfelgen ausschließlich von qualifiziertem Personal montiert werden. Obendrein gibt es technisch für viele Reifen (-Formate) keine alternative Montagemöglichkeit.

    Kugelkopf-Kupplungen darf erstmal jeder nutzen und Anhänger dran hängen. Daher muss dort eine besondere Beachtung der baulichen Begebenheiten durch qualifiziertes Personal erfolgen.

    mfG
    GTfan

  • moi
    Sovielich ich weis,muss dem Teil eine Prüfplakette ( wie bei einem Zugmaul am Traktor ) befestigt sein.
    Damit wurde von Öffendlicher Stelle (Tüv) Deine Halterung geprüft (Materialprüfung ect.)einschließlich die Befestigung an Deinem (nur an Deinem) Schlepper.
    Die erteilte '' Betriebserlaubnis'' gilt nur für dieses Gespann. (Dein Schlepper mit Deiner Halterung)

  • Da wird sich die Person, die von der Wucht eines abgesprengten Ringes getroffen wurde aber freuen, wenn man diese Theorie zugrunde legt, das Reifenplatzer deutlich häufiger vorkommen und es keine alternative Montagemöglichkeit für diese oder jene Reifenformate gibt. Wenn überhaupt noch ansprechbar...

    Lanzturm

    • Offizieller Beitrag

    Ja, nicht?
    Man kann nun nicht jede Eventualität mit vollständigen Verboten abdecken...

    Vielleicht ist dir der Unterschied zwischen zwei- und dreiteiligen Sprengringfelgen bekannt. Zweiteilige Felgen sind seit einigen Jahren im Straßenverkehr nicht mehr erwünscht, durch den TÜV verschmäht und von der Reifenmontage kundigen Personen gebannt. Sie sind also weitestgehend verschwunden. Ist dir bekannt, um welche Bauart es in dem Unglücksfall ging?
    Zwischen beiden Bauarten besteht ein großer Unterschied, der auch zu einem unterschiedlichen Gefährdungspotential führt!

    Wenn du dir mal überlegst, wie viele Sprengringfelgen tagtäglich über die Autobahnen rollen, sind derartige Einzelfälle natürlich tragisch. Aber eben auch Einzelfälle.

    mfG
    GTfan

  • Klinke mich wegen einer Frage zu einem Kugelkopf mal hier ein.
    An meinem Krieger KS 30 A sind der Anbaurahmen für das Zugmaul und das Zugmaul selbst
    mit Prüfnummern versehen und in den Papieren eingetragen.
    Mir schwebt vor, bei Bedarf das Zugmaul abzubauen und durch einen Kugelkopf mit TÜV zu ersetzen.
    Dieser Kügelkopf soll angeblich TÜV haben:
    https://www.schlepper-teile.de/de/traktorteil…e?detailid=4083
    Bei Realisierung wären an der Flanschplatte des Anbaurahmens nur zwei neue Schraubverbindungen zu erstellen.
    Nun zu meiner Frage:
    Muss ich den Kugelkopf trotz TÜV eintragen lassen und dazu eventuell vorher doch noch zum TÜV?

    Nachfolgend ein Pic von Anbaurahmen und Zugmaul
    Schon mal Dank und Gruß
    Heinrich
    [Blockierte Grafik: https://www2.pic-upload.de/img/34998326/BILD0177-Kopie.jpg]

    Auch "Kleine" leisten großes... :wink:

  • Hallo,

    wenn die Sache rechtlich wasserdicht sein soll muss nicht nur der Kugelkopf eine Zulassung (also eine Prüfnummer, die hat eigentlich fast jeder Kugelkopf) haben, sondern die Konstruktion an der er befestigt ist, also irgendwelche Adapter oder Flanschplatten, müssen dann auch vom TÜV abgenommen und mit Nummer gestempelt sein. Zudem muss meines Wissens die ganze Konstruktion dann noch in die Papiere eingetragen werden. Es müssen dann halt auch in der EG Richtlinie 94/20 vorgeschriebene Winkelbereiche eingehalten werden, bis zu denen der Anhänger einschlagen kann ohne gegen das Zugfahrzeug zu stoßen (z.B. an den Hinterreifen). Dabei muss ein Winkel von 30 Grad von der Einbaurichtung der Ackerschiene aus als Bezugslinie frei sein.

    Weil das ganze etwas aufwändiger und teurer ist (und der TÜV das Teil i.d.R. von jemand mit Schweißerschein geschweißt haben will) ist es in der Praxis so dass die Kugel dann halt auf die Ackerschiene geschraubt wird. Ich bin auf jeden Fall für Sicherheit bei solchen Sachen, aber hier wird von den zuständigen Stellen ein typisch deutscher Overkill veranstaltet.

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…20070101:DE:PDF

    Freiwinkel siehe Seite 57

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Servus Simon, vielen Dank für deine kurzfristige Antwort.
    Der Anbaurahmen mit Höhenverstellung hat ja schon eine Prüfnummer und ist eingetragen.
    Auf dessen Flanschplatte müsste dann "nur noch" anstelle des Zugmaules der Kugelkopf angeschraubt werden.
    Geschweißt werden muss also nichts.
    Aber du bestätigst ja die Vermutung zu meiner Frage, dass TÜV und Eintragung erforderlich sind.
    Wichtig ist mir grundsätzlich, die von dir erwähnte "rechtliche Wasserdichtheit".
    Dann teste ich zunächst erst mal den möglichen Einschlagwinkel.
    Falls mehr als die 30 Grad vorliegen, ist der nächste Schritt die Vorsprache beim TÜV bezüglich Machbarkeit.
    Soll nicht auf die Schnelle umgesetzt werden, berichte aber hier über die Fortschritte.
    Gruß
    Heinrich

    Auch "Kleine" leisten großes... :wink:

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